Hier ist das Gesetz zur Verbesserung des Zuschusses zu ambulanten medizinischen Vorsorgeleistungen im WWW zu finden:
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 14/9357)
AnzeigeA. Ziel
Die Höhe des Zuschusses zu den nicht medizinischen Kosten ambulanter Vorsorgeleistungen, den Krankenkassen in ihren Satzungen vorsehen können, ist derzeit auf bis zu 8 Euro täglich begrenzt. Dies kann dazu führen, dass ambulante Vorsorgeleistungen nicht in dem medizinisch erwünschten Umfang in Anspruch genommen werden.
B. Lösung
Die Höchstgrenze für den Zuschuss wird auf 13 Euro angehoben.
Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes
Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.
Nummer | Datum | Inhalt |
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14/9357 | 11.6.2002 | Gesetzentwurf der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN |
14/9702 | 3.7.2002 | Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Gesundheit |
Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):