Zurück zur Hauptseite

Gesetz zur Verbesserung des Zuschusses zu ambulanten medizinischen Vorsorgeleistungen

Vom 26.7.2002, verkündet in BGBl I Jahrgang 2002 Nr. 53 vom 31.7.2002.

Hier ist das Gesetz zur Verbesserung des Zuschusses zu ambulanten medizinischen Vorsorgeleistungen im WWW zu finden:

Anbieter Datenformat Seitenaufteilung
Bundesanzeiger Verlag PDF fortlaufender Text
Anzeige

Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 14/9357)

A. Ziel

Die Höhe des Zuschusses zu den nicht medizinischen Kosten ambulanter Vorsorgeleistungen, den Krankenkassen in ihren Satzungen vorsehen können, ist derzeit auf bis zu 8 Euro täglich begrenzt. Dies kann dazu führen, dass ambulante Vorsorgeleistungen nicht in dem medizinisch erwünschten Umfang in Anspruch genommen werden.

B. Lösung

Die Höchstgrenze für den Zuschuss wird auf 13 Euro angehoben.

Anzeige

Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes

Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.

NummerDatumInhalt
14/9357 11.6.2002 Gesetzentwurf der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
14/9702 3.7.2002 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Gesundheit

Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):


Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze