Hier ist das Gesetz zur Verbesserung des Hinterbliebenenrentenrechts im WWW zu finden:
|
Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 14/6043)
AnzeigeA. Ziel
Der Bundesrat hat in seiner Entschließung zum Altersvermögensgesetz die Erwartung zum Ausdruck gebracht, dass nach seiner Zustimmung zu diesem Gesetz die im Gesetz zur Ergänzung des Gesetzes zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung und zur Förderung eines kapitalgedeckten Altersvorsorgevermögens (Altersvermögensergänzungsgesetz AVmEG) geregelte Hinterbliebenenversorgung verbessert und die Zuständigkeit der Bundesknappschaft neu geregelt wird.
B. Lösung
Die nach dem Altersvermögensergänzungsgesetz auf einen Entgeltpunkt je Kind festgesetzte Kinderkomponente wird für das erste Kind auf zwei Entgeltpunkte erhöht.
Der Grundfreibetrag bei der Einkommensanrechnung auf Witwen- und Witwerrenten, der durch das Altersvermögensergänzungsgesetz eingefroren worden ist, bleibt auf Dauer dynamisiert.
Die Änderungen werden auch in der gesetzlichen Unfallversicherung und in der Alterssicherung der Landwirte nachvollzogen.
Die Zuständigkeit der Bundesknappschaft wird im Leistungsfall auf alle Versicherten mit mindestens einem Monat Beitragszeit in der knappschaftlichen Rentenversicherung ausgedehnt.
Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes
Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.
Nummer | Datum | Inhalt |
---|---|---|
14/6043 | 15.5.2001 | Gesetzentwurf der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN |
14/6178 | 30.5.2001 | Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung |
14/6181 | 30.5.2001 | Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung |
Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):