Hier ist das Gesetz zur Verbesserung der grenzüberschreitenden Forderungsdurchsetzung und Zustellung im WWW zu finden:
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 16/8839)
AnzeigeA. Ziel
Die Europäische Gemeinschaft hat zur Verwirklichung ihres Ziels, schrittweise einen Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts zu schaffen, im Bereich der justiziellen Zusammenarbeit in Zivilsachen auf der Grundlage von Artikel 61 Buchstabe c und Artikel 65 des EG-Vertrags drei Verordnungen erlassen:
* Die Verordnung (EG) Nr. 1896/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 zur Einführung eines Europäischen Mahnverfahrens (ABl. EU Nr. L 399 S. 1) führt zum 12. Dezember 2008 alternativ zum deutschen Mahnverfahren ein vergleichbares europäisches Verfahren ein, das in grenzüberschreitenden Fällen die rasche und kostengünstige Beitreibung unbestrittener Forderungen im EU-Raum ermöglicht. Mit Ausnahme einiger Informationspflichten, die ab dem 12. Juni 2008 zu beachten sind, gelten die Bestimmungen der Verordnung ab dem 12. Dezember 2008.
* Die Verordnung (EG) Nr. 861/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Juli 2007 zur Einführung eines europäischen Verfahrens für geringfügige Forderungen (ABl. EU Nr. L 199 S. 1) wurde am 13. Juni 2007 erlassen und ist am 1. August 2007 in Kraft getreten. Die Verordnung sieht ein kontradiktorisches Verfahren für grenzüberschreitende Forderungen bis einschließlich 2 000 Euro vor. Die Bestimmungen der Verordnung gelten, wiederum mit Ausnahme einiger Informationspflichten, ab dem 1. Januar 2009.
* Die Verordnung (EG) Nr. 1393/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. November 2007 über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke in Zivil- oder Handelssachen in den Mitgliedstaaten ("Zustellung von Schriftstücken") und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1348/2000 (ABl. EU Nr. L 324 S. 79) ersetzt die bisher geltende Verordnung (EG) Nr. 1348/2000 des Rates. Sie trifft in Teilbereichen Neuregelungen, mit der grenzüberschreitende Zustellungen weiter beschleunigt und die Rechtssicherheit, etwa bei den Zustellungskosten und den Belehrungspflichten, erhöht wird. Die Verordnung gilt, wiederum mit Ausnahme von Informationspflichten, ab dem 13. November 2008. Die Verordnungen werden in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union unmittelbar anwendbar sein, jedoch nicht in Dänemark; dort wird nur die Verordnung (EG) Nr. 1393/2007 aufgrund des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Königreich Dänemark über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke in Zivil- oder Handelssachen
vom 19. Oktober 2005 gelten. Die europäischen Regelungen bedürfen einer Ergänzung durch innerstaatliche Verfahrensregelungen bzw. der Anpassung der geltenden Durchführungsvorschriften an das neue EU-Recht.
Die Neufassung der Vorschriften der Zivilprozessordnung über die Zustellung im Ausland durch das Zustellungsreformgesetz hat zu einer spürbaren Vereinfachung und Beschleunigung des internationalen Rechtshilfeverkehrs im Bereich der Auslandszustellungen geführt. Unsicherheiten und Differenzen in der Frage des Verhältnisses der in § 183 der Zivilprozessordnung (ZPO) genannten Zustellungswege zueinander führen jedoch zu vermeidbaren Verzögerungen bei den Zustellungen und zusätzlichen Belastungen der Auslandsvertretungen des Bundes.
B. Lösung
Der Gesetzentwurf beinhaltet die erforderlichen Bestimmungen zur Durchführung der genannten EG-Verordnungen bzw. passt die bereits vorhandenen Durchführungsvorschriften an die neuen Verordnungsregelungen an. Der geeignete Standort für die Durchführungsvorschriften zu den Verordnungen (EG) Nr. 1896/2006 und (EG) Nr. 861/2007 ist das Buch 11 der Zivilprozessordnung, das für Rechtsvorschriften zur Ausführung und Umsetzung von Rechtsakten aus dem Bereich der justiziellen Zusammenarbeit in Zivilsachen in der Europäischen Union geschaffen wurde. Für das Europäische Mahnverfahren vor den Arbeitsgerichten sieht der Gesetzentwurf ergänzende Regelungen im Arbeitsgerichtsgesetz vor.
Die in Abschnitt 1 des Buches 11 ZPO vorhandenen Vorschriften zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1348/2000 werden an die Regelungen der Verordnung (EG) Nr. 1393/2007 angepasst.
Zur Durchführung der EG-Verordnungen schlägt der Gesetzentwurf daneben notwendige Ergänzungen im Bürgerlichen Gesetzbuch, im Rechtspflegergesetz und im Gerichtskostengesetz sowie im Kostenverzeichnis vor.
Mit einer Neufassung der Vorschriften der Zivilprozessordnung über die Zustellung im Ausland wird auf die Erfahrungen mit der Anwendung der Regelungen reagiert. Der Vorrang völkerrechtlicher Vereinbarungen und die Subsidiarität der diplomatischen und konsularischen Zustellung kommen nunmehr deutlich zum Ausdruck. Das Ermessen des Prozessgerichts im Zusammenhang mit der Bestellung eines inländischen Zustellungsbevollmächtigten wird erweitert.
Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes
Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.
Nummer | Datum | Inhalt |
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16/8839 | 16.04.2008 | Gesetzentwurf der Bundesregierung |
16/9639 | 18.06.2008 | Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses |
Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):