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Gesetz zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit in der Arzneimittelversorgung

Vom 26.4.2006, verkündet in BGBl I Jahrgang 2006 Nr. 21 vom 29.4.2006.

Hier ist das Gesetz zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit in der Arzneimittelversorgung im WWW zu finden:

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Bundesanzeiger Verlag PDF fortlaufender Text
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 16/194)

A. Ziel

Die Arzneimittelausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung steigen im Gesamtjahr 2005 voraussichtlich um etwa 16 Prozent bzw. um etwa 3,5 Mrd. Euro. Der Kostenanstieg ist etwa doppelt so hoch wie der von der Selbstverwaltung vereinbarte Zuwachs und verstößt gegen die Arzneimittelvereinbarungen für das Jahr 2005. Eine Fortsetzung der hohen Ausgabenzuwächse in den Folgejahren würde die Beitragssatzstabilität gefährden.

Ziel des Gesetzentwurfs ist, bestehende Defizite bei der Steuerung der Arzneimittelausgaben zu beseitigen und Regelungen zu treffen, die gewährleisten, dass die gesetzlichen und vertraglichen Rahmenvorgaben für die Arzneimittelversorgung eingehalten werden. Insbesondere soll die Arzneimittelversorgung besser als bisher an dem tatsächlichen medizinischen Versorgungsbedarf der Patientinnen und Patienten ausgerichtet sein. Medizinisch nicht notwendige Ausgabensteigerungen sollen vermieden werden.

Außerdem sollen durch statistische Sondereffekte bedingte Ausgabensteigerungen, die aus einer Umwandlung von Mitgliedschaftsverhältnissen in Familienmitversicherungen als Folge des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt resultieren, in den Jahren 2006 und 2007 vermieden werden.

B. Lösung

Der Gesetzentwurf sieht Maßnahmen zu einer sofortigen Senkung der Arzneimittelausgaben und zur nachhaltigen Stabilisierung der Arzneimittelversorgung vor.

Zur Vermeidung von statistisch bedingten überhöhten Veränderungen von Vergütungen im Krankenhausbereich sowie bei den Verwaltungsausgaben der Krankenkassen in den Jahren 2006 und 2007 wird die Veränderung der Ausgabenzuwächse auf die Veränderung der beitragspflichtigen Einnahmen der Krankenkassen je Versicherten begrenzt.

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Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes

Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.

NummerDatumInhalt
16/194 13.12.2005 Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD
16/691 15.02.2006 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Gesundheit
16/930 14.03.2006 Unterrichtung durch den Bundesrat

Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):


Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze