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Gesetz zur Unterstützung der Fachkräftegewinnung im Bund und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften

Vom 15.3.2012, verkündet in BGBl I Jahrgang 2012 Nr. 14 vom 21.3.2012.

Hier ist das Gesetz zur Unterstützung der Fachkräftegewinnung im Bund und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften im WWW zu finden:

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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 17/7142)

A. Ziel

Für die vielfältigen und anspruchsvollen Aufgaben des öffentlichen Dienstes des Bundes wird gut ausgebildetes und zum Teil hoch spezialisiertes Personal benötigt. Die Gewinnung geeigneter Fachkräfte für Bereiche mit besonderen Anforderungen unterliegt dabei den Rahmenbedingungen, die für den gesamten Arbeitsmarkt gelten. Zu diesen Bedingungen zählt auch der demografische Wandel, dessen Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt sich in den kommenden Jahren verstärken werden.

Vor diesem Hintergrund haben CDU, CSU und FDP in ihrem Koalitionsvertrag vom 26. Oktober 2009 vereinbart, die Konkurrenzfähigkeit des Bundes bei der Gewinnung von Nachwuchskräften im Wettbewerb mit anderen Dienstherren und der Wirtschaft durch geeignete Maßnahmen zu erhalten. Der Entwurf dient der Umsetzung dieser Vereinbarung und ergänzt insoweit die umfassende Modernisierung des Dienstrechts des Bundes durch das Dienstrechtsneuordnungsgesetz vom 5. Februar 2009. Die von CDU, CSU und FDP vereinbarte flexiblere Gestaltung des Eintritts in den Ruhestand wurde für den Beamtenbereich im Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetz 2010/2011 vom 19. November 2010 durch Übernahme der tariflichen Regelungen zu flexiblen Arbeitszeiten für ältere Beschäftigte umgesetzt.

B. Lösung

Der Entwurf sieht im Wesentlichen folgende Änderungen des Bundesbesoldungsgesetzes vor:

* Einführung eines Personalgewinnungszuschlags,

* Ausgleich von Verringerungen der Bezüge bei Versetzungen in den Bundesdienst,

* Verbesserung der Einstiegsbedingungen durch Anerkennung von Kinderbetreuungs- und Pflegezeiten,

* Verbesserung beim Eingangsamt für IT-Fachkräfte im gehobenen Dienst,

* Verbesserung der Vergütung des ärztlichen Bereitschaftsdienstes und der Rufbereitschaft in Bundeswehrkrankenhäusern.

Der Gesetzentwurf greift ferner den Änderungsbedarf auf, der sich aus der Rechtsprechung sowie auf Grund von Praxiserfordernissen und von Hinweisen des Bundesrechnungshofes ergeben hat, und sieht insbesondere Folgendes vor:

* Ermöglichung der Umwandlung eines Beamtenverhältnisses auf Probe in ein Beamtenverhältnis auf Lebenszeit vor Vollendung des 27. Lebensjahres,

* Vereinfachung der Regelungen zum Familienzuschlag,

* Einführung einer Verpflichtungsprämie für polizeiliche Auslandsverwendungen in besonderen Einzelfällen,

* Erweiterung von zwei Stellenzulagen im Bereich der Bundeswehr,

* Neuordnung der Polizeizulage in der Bundesfinanzverwaltung,

* Aufnahme einer Regelung zur Rückerstattung von Fortbildungskosten in das Bundespolizeibeamtengesetz,

* Aufhebung der versorgungsrechtlichen Regelungen zur eingeschränkten Berücksichtigung von Ausbildungs- und Zurechnungszeiten auf Grund von Freistellungen (Quotelung).

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Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes

Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.

NummerDatumInhalt
17/7142 26.09.2011 Gesetzentwurf der Bundesregierung
17/8178 14.12.2011 Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses
17/8185 14.12.2011 Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung
17/8184 14.12.2011 Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Konstantin von Notz, Bärbel Höhn, Cornelia Behm, Harald Ebner, Hans-Josef Fell, Bettina Herlitzius, Dr. Anton Hofreiter, Sylvia Kotting-Uhl, Oliver Krischer, Stephan Kühn, Undine Kurth (Quedlinburg), Nicole Maisch, Friedrich Ostendorff, Dr. Hermann E. Ott, Dorothea Steiner, Markus Tressel, Daniela Wagner, Dr. Valerie Wilms und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):


Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze