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Gesetz zur Umstellung der umweltrechtlichen Vorschriften auf den Euro

Vom 9.9.2001, verkündet in BGBl I Jahrgang 2001 Nr. 47 vom 12.9.2001.

Hier ist das Gesetz zur Umstellung der umweltrechtlichen Vorschriften auf den Euro im WWW zu finden:

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Bundesanzeiger Verlag PDF fortlaufender Text
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 14/5641)

A. Ziel

Ab dem 1. Januar 2002 wird der Euro alleiniges Zahlungsmittel. Mit dem Gesetz sollen von diesem Zeitpunkt an Bezugnahmen in umweltrechtlichen Vorschriften von Deutsche Mark auf Euro umgestellt werden. Darüber hinaus sollen einzelne bundesrechtliche Gebührenregelungen, soweit deren sachliche Berechtigung entfallen ist, gestrichen werden.

B. Lösung

Das vorliegende Gesetz soll die Glättung in den umweltrechtlichen Vorschriften zum Stichtag 1. Januar 2002 sicherstellen. Darüber hinaus sind einzelne bundesrechtliche Gebührenregelungen, soweit deren sachliche Berechtigung entfallen ist, gestrichen werden.

Die Umstellung der umweltrechtlichen Vorschriften von DM auf Euro erfolgt grundsätzlich im Verhältnis 2 : 1, um eine leichtere Orientierung sowie praktische Handhabbarkeit zu gewährleisten. Diese "Halbierung des DM-Betrages" bedeutet eine wertmäßige Verminderung um 2,2 %.

Ferner wurden DM-Beträge ab 25 DM, für die sich bei einer Umrechnung im Verhältnis 2 : 1 "unglatte" Euro-Beträge ergeben würden, abgerundet, um Centangaben zu vermeiden. Damit wird zugleich sichergestellt, dass die betroffenen Wertangaben als Signalbeträge erhalten bleiben. Für kleinere DM-Beträge von weniger als 25 DM wurde im Hinblick auf die Zielsetzung der Regelungen auf eine zusätzliche Abrundung verzichtet. Hier ergeben sich daher bei der durchgeführten 2 : 1-Umstellung Angaben in Cent.

Durch das dargestellte Umstellungsverfahren wird eine wertmäßige "Erhöhung" der in den umweltrechtlichen Gesetzen genannten Beträge generell ausgeschlossen. Hierdurch soll zugleich ein Beitrag zur Stärkung der Akzeptanz der Währungsumstellung auf den Euro geleistet werden.

Der Entwurf beschränkt sich auf die Umstellung auf den Euro. Materielle Rechtsänderungen, die nicht notwendig mit der Einführung des Euro zusammenhängen, bleiben eigenständigen Rechtsetzungsvorhaben überlassen. Soweit zu erwarten ist, dass solche materiellen Änderungsvorhaben rechtzeitig vor dem Termin der Vollumstellung auf den Euro abgeschlossen werden, wird die Anpassung der bisherigen DM-Beträge an den Euro jeweils dort vorgenommen werden.

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Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes

Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.

NummerDatumInhalt
14/5641 23.3.2001 Gesetzentwurf der Bundesregierung
14/6351 20.6.2001 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):

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Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze