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Gesetz zur Umsetzung von Vorschlägen zu Bürokratieabbau und Deregulierung aus den Regionen

Vom 21.6.2005, verkündet in BGBl I Jahrgang 2005 Nr. 35 vom 24.6.2005.

Hier ist das Gesetz zur Umsetzung von Vorschlägen zu Bürokratieabbau und Deregulierung aus den Regionen im WWW zu finden:

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Bundesanzeiger Verlag PDF fortlaufender Text
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 15/4231)

A. Ziel

Vorschriften werden oft als Ursache für hemmende bürokratische Verfahren empfunden. Der Grund dafür kann sein, dass Gesetze durch technische oder durch wirtschaftliche Entwicklung überholt oder in ihrer Handhabung nicht mehr zeitgemäß sind.

Im Wohngeldrecht wird durch Artikel 25 des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt vom 24. Dezember 2003 im Wesentlichen das Vereinfachungsmodell geregelt, nach dem Transferleistungsempfänger ab

1. Januar 2005 vom Wohngeld ausgeschlossen sind; sie erfahren stattdessen eine Berücksichtigung der angemessenen Unterkunftskosten im Rahmen ihrer jeweiligen Transferleistung. Zur reibungslosen Umsetzung dieses Modells bedarf es einiger ergänzender Regelungen. Änderungen sind auch im Einkommenskatalog des Wohnraumförderungsgesetzes erforderlich.

B. Lösung

Die an die moderne Entwicklung anpassende Fortschreibung der Vorschriften ist die Lösung des Problems. Die Bundesregierung hat sich deshalb mit den Gesetzesanwendern bzw. -betroffenen vor Ort in den Regionen zusammengesetzt, um gemeinsam mit den Betroffenen die Fortschreibung der Regelungen zu erarbeiten. Diese Art der Erarbeitung eines Gesetzesentwurfs wurde in der Weise bislang noch nicht praktiziert. Damit wird erreicht, dass die gefundenen Lösungen bürger- und wirtschaftsnah sind.

Mit der Änderung wohnungsrechtlicher Vorschriften soll zur randscharfen Abgrenzung des Wohngeldes von den Transferleistungssystemen bestimmt werden, dass kraft gesetzlicher Bedingung ein Wohngeld-Bewilligungsbescheid unwirksam wird, wenn ein bei der Berechnung des Wohngeldes berücksichtigtes Familienmitglied im Bewilligungszeitraum als Empfänger einer Transferleistung vom Wohngeld ausgeschlossen ist. Zugleich sollen entsprechende Mitteilungspflichten und ein Datenabgleich geregelt werden. Darüber hinaus soll der Begriff des Mischhaushalts von Nicht-Transferleistungs- und Transferleistungsempfängern gesetzlich definiert werden. Daneben sollen im Wesentlichen redaktionelle Klarstellungen erfolgen.

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Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes

Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.

NummerDatumInhalt
15/4231 17.11.2004 Gesetzentwurf der Bundesregierung
15/4673 19.1.2005 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit
15/4938 23.2.2005 Änderungsantrag der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
15/5178 22.3.2005 Unterrichtung durch den Bundesrat
15/5480 11.5.2005 Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses

Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):

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Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze