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Gesetz zur Umsetzung von Richtlinien der Europäischen Gemeinschaft auf dem Gebiet des Berufsrechts der Rechtsanwälte

Vom 9.3.2000, verkündet in BGBl I Jahrgang 2000 Nr. 9 vom 13.3.2000.

Hier ist das Gesetz zur Umsetzung von Richtlinien der Europäischen Gemeinschaft auf dem Gebiet des Berufsrechts der Rechtsanwälte im WWW zu finden:

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Bundesanzeiger Verlag PDF fortlaufender Text
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 14/2269)

A. Ziel

Die Richtlinie 98/5/EG (ABl. EG Nr. L 77 S. 36) sieht eine Liberalisierung der Niederlassungsmöglichkeiten für Rechtsanwälte innerhalb der Europäischen Gemeinschaft vor. Sie muss bis 14. März 2000 in nationales Recht transformiert werden.

Nach dieser Richtlinie können sich Rechtsanwälte aus den Mitgliedstaaten der Europäischen Union und den Vertragsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums künftig in anderen Mitglied- oder Vertragsstaaten niederlassen und ihren Beruf unter der Berufsbezeichnung des Herkunftsstaates ausüben. Dabei sind sie den Rechtsanwälten des Aufnahmestaates weitgehend gleichgestellt. Insbesondere erstreckt sich ihre Befugnis zur Rechtsberatung auf das Recht des Aufnahmestaates. Nach dreijähriger Tätigkeit im Aufnahmestaat unter der Berufsbezeichnung des Herkunftsstaates ist ihnen unter bestimmten Voraussetzungen die Vollintegration in die Anwaltschaft des Aufnahmestaates zu gewähren.

B. Lösung

Mit dem neuen Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland (EuRAG, Artikel 1 des Entwurfs) wird die Richtlinie 98/5/EG umgesetzt. Der Entwurf regelt in Übereinstimmung mit den Vorgaben der Richtlinie die Voraussetzungen und das Verfahren, unter denen sich Rechtsanwälte aus anderen Mitgliedstaaten in Deutschland niederlassen und die Eingliederung in die deutsche Anwaltschaft erlangen können.

Bereits bestehende Vorschriften über die Tätigkeit von Rechtsanwälten aus anderen Mitgliedstaaten werden in das EuRAG eingefügt. Das Rechtsanwaltsdienstleistungsgesetz vom 16. August 1980 (BGBl. I S. 1453), mit dem die Dienstleistungsrichtlinie 77/249/EWG (ABl. EG Nr. L 78 S. 17) umgesetzt worden ist, und das Gesetz über die Eignungsprüfung für die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft vom

6. Juli 1990 (BGBl. I S. 1349), das für den Bereich des Rechtsanwaltsberufs die Diplom-Anerkennungsrichtlinie 89/48/EWG (ABl.

EG Nr. L 19 S. 16) umgesetzt hat, werden deshalb aufgehoben; ihre Inhalte werden ­ im Wesentlichen unverändert ­ in das EuRAG übernommen.

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Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes

Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.

NummerDatumInhalt
14/2269 1.12.1999 Gesetzentwurf der Bundesregierung
14/2594 26.1.2000 Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses

Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):


Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze