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Gesetz zur Umsetzung des Übereinkommens vom 29. Mai 2000 über die Rechtshilfe in Strafsachen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union

Vom 22.7.2005, verkündet in BGBl I Jahrgang 2005 Nr. 46 vom 28.7.2005.

Hier ist das Gesetz zur Umsetzung des Übereinkommens vom 29. Mai 2000 über die Rechtshilfe in Strafsachen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union im WWW zu finden:

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Bundesanzeiger Verlag PDF fortlaufender Text
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 15/4232)

A. Ziel

Das Übereinkommen vom 29. Mai 2000 über die Rechtshilfe in Strafsachen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union soll in das nationale Recht umgesetzt werden.

B. Lösung

Erforderlich hierfür sind der vorliegende Entwurf eines Umsetzungsgesetzes, das einzelne Maßnahmen des Rechtshilfeübereinkommens durch Ergänzungen des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen in das deutsche Recht einfügt, und ein hiervon getrenntes Vertragsgesetz.

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Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes

Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.

NummerDatumInhalt
15/4232 17.11.2004 Gesetzentwurf der Bundesregierung
15/5487 11.5.2005 Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses

Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):


Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze