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Gesetz zur Umsetzung der neu gefassten Bankenrichtlinie und der neu gefassten Kapitaladäquanzrichtlinie

Vom 17.11.2006, verkündet in BGBl I Jahrgang 2006 Nr. 53 vom 22.11.2006.

Hier ist das Gesetz zur Umsetzung der neu gefassten Bankenrichtlinie und der neu gefassten Kapitaladäquanzrichtlinie im WWW zu finden:

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Vollständige Geschichte der Beratung in der DIP-Datenbank beim Deutschen Bundestag

Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 16/1335)

A. Ziel

In ihrem Finanzdienstleistungsaktionsplan aus dem Jahr 1999 nennt die Kommission der Europäischen Gemeinschaften eine Reihe von Maßnahmen, die zur Vollendung des Binnenmarktes für Finanzdienstleistungen erforderlich sind. Darin wird im Hinblick auf die Überarbeitung der Eigenkapitalvorschriften im Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht und die für 2004 zu erwartenden Ergebnisse eine Richtlinie mit neuen Eigenkapitalvorschriften für Kreditinstitute und Wertpapierhäuser angekündigt.

B. Lösung

Dem Gesetzentwurf liegt die neu gefasste Richtlinie 2000/12/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. März 2000 über die Aufnahme und Ausübung der Tätigkeit der Kreditinstitute (Bankenrichtlinie) und die neu gefasste Richtlinie 93/6/EWG des Rates vom 15. März 1993 über die angemessene Eigenkapitalausstattung von Wertpapierfirmen und Kreditinstituten (Kapitaladäquanzrichtlinie) zugrunde. Gegenstand des Gesetzentwurfs ist die Erfassung von Risiken, die Banken und Wertpapierhäuser bei der Kreditvergabe und ihren sonstigen Geschäften eingehen. Die neuen Regelungen sehen vor:

* die nach den jeweiligen Risiken differenzierten Kredite und anderen Geschäfte zu erfassen,

* eine individuelle Risikoeinstufung der Kreditnehmer und Vertragspartner zu ermöglichen,

* Risikomesssysteme zu entwickeln und entsprechend einzusetzen,

* von diesen Kriterien den erforderlichen Grad der Unterlegung mit Eigenkapital abhängig zu machen,

* Anreize zu geben, Risikomanagementsysteme kontinuierlich weiterzuentwickeln,

* durch erhöhte Offenlegungspflichten für mehr Transparenz und Marktinformationen zu sorgen und

* damit zu einer größeren Stabilität an den Finanzmärkten beizutragen.

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Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes

Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.

NummerDatumInhalt
16/1335 26.04.2006 Gesetzentwurf der Bundesregierung
16/2018 28.06.2006 Beschlussempfehlung des Finanzausschusses
16/2056 29.06.2006 Bericht des Finanzausschusses

Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):


Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze