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Gesetz zur Umsetzung der geänderten Bankenrichtlinie und der geänderten Kapitaladäquanzrichtlinie

Vom 19.11.2010, verkündet in BGBl I Jahrgang 2010 Nr. 58 vom 24.11.2010.

Hier ist das Gesetz zur Umsetzung der geänderten Bankenrichtlinie und der geänderten Kapitaladäquanzrichtlinie im WWW zu finden:

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Bundesanzeiger Verlag PDF fortlaufender Text
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 17/1720)

A. Ziel

Die Finanzmarktkrise hat eine Reihe von Schwachstellen in den Regeln zur Beaufsichtigung von Kreditinstituten offengelegt, die dazu geführt haben, dass Risiken nicht richtig erkannt, gemessen und beurteilt worden sind. Im Bereich der Verbriefungen fehlte es häufig an der zutreffenden Einschätzung der mit einer Verbriefung verbundenen Risiken. Die in der Finanzkrise zu Tage getretene Anfälligkeit vieler Institute auf der Refinanzierungsseite hat gezeigt, dass Liquiditätsrisiken bislang unterschätzt wurden und die Regeln für ein solides Liquiditätsmanagement unterentwickelt waren. Die Krise hat zudem deutlich gemacht, dass die Zusammenarbeit der Bankenaufseher bei der Aufsicht über Banken- und Finanzholdinggruppen verbessert werden muss, um sowohl in Normalwie auch Krisenzeiten richtig reagieren zu können.

Auf internationaler und nationaler Ebene hat es zahlreiche Vorschläge für eine bessere Regulierung des Finanzmarktes und eine Stärkung der Widerstandsfähigkeit des Finanzsystems gegeben. Die Vorschläge sollen die Aufsichtsbehörden in die Lage versetzen, künftig Fehlentwicklungen im Bankensektor zu verhindern und die Widerstandsfähigkeit des Finanzsystems gegenüber Marktverwerfungen zu erhöhen. In diesem Rahmen wurden von den Organen der Europäischen Union im Jahr 2009 als erste Schritte drei Richtlinien zur Änderung der im Jahr 2006 umgesetzten Bankenrichtlinie und der Kapitaladäquanzrichtlinie veröffentlicht, die neben den neuen Regelungen in Bezug auf die Finanzmarktkrise auch technische Anpassungen der bankaufsichtlichen Vorgaben beinhalten. Die Änderungsrichtlinien sind vor dem 31. Dezember 2010 in nationales Recht umzusetzen.

Zudem ist auch die Richtlinie 2009/44/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Mai 2009 zur Änderung der Richtlinie 98/26/EG über die Wirksamkeit von Abrechnungen in Zahlungs- sowie Wertpapierliefer- und -abrechnungssystemen und der Richtlinie 2002/47/EG über Finanzsicherheiten im Hinblick auf verbundene Systeme und Kreditforderungen bis zum 30. Dezember 2010 in das deutsche Recht umzusetzen. Die Änderungsrichtlinie dient der Anpassung der beiden genannten Richtlinien an jüngste Marktentwicklungen sowie regulatorische Entwicklungen. Bei der Änderung der Richtlinie 98/26/EG geht es um die Ausweitung des Schutzes der Richtlinie auf die Nachtabrechnung und die Abwicklung zwischen verbundenen Systemen; bei der Änderung der Richtlinie 2002/47/EG geht es um die Einbeziehung von Kreditforderungen in die Richtlinie zur Ermöglichung einer formlosen Abtretung oder Verpfändung von Bankkrediten für Sicherungszwecke an die Zentralbanken.

B. Lösung

Zur Umsetzung der genannten Richtlinien zur Änderung der im Jahr 2006 umgesetzten Bankenrichtlinie und der Kapitaladäquanzrichtlinie muss das Kreditwesengesetz angepasst werden. Die neuen Regelungen sehen insbesondere vor:

* einheitliche Prinzipien für die Anerkennung von hybriden Kapitalbestandteilen als Kernkapital,

* Regelungen für Verbriefungen und Wiederverbriefungen sowie eine Verschärfung der Offenlegungsanforderungen,

* eine Änderung der Großkreditvorschriften zur besseren Erfassung von Konzentrationsrisiken und

* eine Stärkung der Zusammenarbeit der nationalen Aufsichtsbehörden im Europäischen Wirtschaftsraum. Zur Umsetzung der Richtlinie 2009/44/EG sind punktuelle Änderungen des Kreditwesengesetzes und der Insolvenzordnung erforderlich.

Unabhängig davon wird das Pfandbriefgesetz weiter modernisiert, insbesondere die Stellung des Sachwalters durch die Möglichkeit gestärkt, sich im Fall der Insolvenz der Pfandbriefbank zur Beschaffung von Liquidität bei der Deutschen Bundesbank refinanzieren zu können.

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Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes

Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.

NummerDatumInhalt
17/1720 17.05.2010 Gesetzentwurf der Bundesregierung
17/1803 20.05.2010 Unterrichtung durch die Bundesregierung (hier: Gegenäußerung der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Bundesrates)
17/2472 07.07.2010 Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses
17/3037 28.09.2010 Unterrichtung durch den Bundesrat
17/3312 14.10.2010 Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses

Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):

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Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze