Hier ist das Gesetz zur Umsetzung der UVP-Änderungsrichtlinie, der IVU-Richtlinie und weiterer EG-Richtlinien zum Umweltschutz im WWW zu finden:
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 14/5204)
AnzeigeA. Ziel
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll in erster Linie Vorgaben der Europäischen Gemeinschaften im innerstaatlichen Recht Rechnung getragen werden, insbesondere durch
* Umsetzung der Richtlinie 97/11/EG des Rates vom 3. März 1997 zur Änderung der Richtlinie 85/337/EWG über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten (UVP-Änderungsrichtlinie),
* Umsetzung der Richtlinie 96/61/EG des Rates vom 24. September 1996 über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (IVU-Richtlinie),
* Umsetzung der Richtlinie 99/31/EG des Rates vom 26. April 1999 über Abfalldeponien (Deponierichtlinie),
* Umsetzung von Vorgaben des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften zur UVP-Richtlinie von 1985 und zur Richtlinie 90/313/EWG des Rates vom 7. Juni 1990 über den freien Zugang zu Informationen über die Umwelt (Umweltinformationsrichtlinie) in den Rechtssachen C-301/95 und C-217/91 sowie durch
* die Abhilfe in Bezug auf Rügen der EG-Kommission im Rahmen eines Vertragsverletzungsverfahrens im Hinblick auf die Umweltverträglichkeitsprüfung im Verkehrsbereich (Rechtssache C-24/99). Darüber hinaus soll mit dem Gesetzentwurf die Grundlage für die Privilegierungen zugunsten von Unternehmensstandorten, die an dem Öko-Audit-System der Verordnung (EWG) Nr. 1836/93 teilnehmen, geschaffen werden.
B. Lösung
Die Umsetzung der vorstehenden unter A. genannten Ziele erfolgt durch Änderung der bestehenden Fachgesetze im Rahmen eines Artikelgesetzes. Die europäischen Vorgaben zur Umweltverträglichkeitsprüfung sollen insbesondere durch Änderungen des UVP-Gesetzes, des Atomgesetzes, des Bundesnaturschutzgesetzes, des Baugesetzbuchs, des Bundesfernstraßengesetzes, des allgemeinen Eisenbahngesetzes, des Personenbeförderungsgesetzes, des Bundeswasserstraßengesetzes, des Luftverkehrsgesetzes, des Magnetschwe-
bebahnplanungsgesetzes, des Gesetzes über den Bau und den Betrieb von Versuchsanlagen zur Erprobung von Techniken für den spurgeführten Verkehr sowie des Energiewirtschaftsgesetzes umgesetzt werden. Darüber hinaus sind insoweit Änderungen im untergesetzlichen Regelwerk zum Bundes-Immissionsschutzgesetz sowie zum Atomgesetz erforderlich.
Der Umsetzung der IVU-Richtlinie dienen Änderungen im Bundes-Immissionsschutzgesetz, im Wasserhaushaltsgesetz und im Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz sowie Änderungen im untergesetzlichen Regelwerk zum Bundes- Immissionsschutzgesetz sowie zum Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz. Die Umsetzung der Vorgaben der Deponierichtlinie erfolgt im Rahmen des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes.
Die Umsetzung der europäischen Vorgaben zur Umweltinformationsrichtlinie erfolgt durch Änderungen des Umweltinformationsgesetzes (UIG) sowie der UIG-Gebührenverordnung.
Privilegierungen zugunsten auditierter Betriebsstandorte erfolgen im Bundes- Immissionsschutzgesetz, im Wasserhaushaltsgesetz sowie im Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz.
Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes
Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.
Nummer | Datum | Inhalt |
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14/5204 | 31.1.2001 | Gesetzentwurf der Bundesregierung |
14/5750 | 3.4.2001 | Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit |
14/6045 | 15.5.2001 | Unterrichtung durch den Bundesrat |
14/6357 | 20.6.2001 | Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses |
Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):