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Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2010/78/EU vom 24. November 2010 im Hinblick auf die Errichtung des Europäischen Finanzaufsichtssystems

Vom 4.12.2011, verkündet in BGBl I Jahrgang 2011 Nr. 62 vom 8.12.2011.

Hier ist das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2010/78/EU vom 24. November 2010 im Hinblick auf die Errichtung des Europäischen Finanzaufsichtssystems im WWW zu finden:

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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 17/6255)

A. Ziel

Als Reaktion auf die Finanzmarktkrise wurde auf europäischer Ebene zum 1. Januar 2011 ein Europäisches Finanzaufsichtssystem (European System of Financial Supervision ­ ESFS) geschaffen. Neben den nationalen Aufsichtsbehörden sind der Europäische Ausschuss für Systemrisiken (European Systemic Risk Board ­ ESRB), drei Europäische Finanzaufsichtsbehörden im Banken-, Versicherungs- und Wertpapiersektor (European Banking Authority ­ EBA, European Insurance and Occupational Pensions Authority ­ EIOPA, European Securities and Markets Authority ­ ESMA) sowie ein behördenübergreifender Gemeinsamer Ausschuss der Europäischen Aufsichtsbehörden (Joint Committee) Teile dieses Systems.

Der ESRB, die drei Europäischen Finanzaufsichtsbehörden und der Gemeinsame Ausschuss der Europäischen Aufsichtsbehörden wurden auf der Grundlage von vier Verordnungen des Europäischen Parlaments und des Rates (Verordnungen (EU) Nr. 1092/2010, 1093/2010, 1094/2010 und 1095/2010) sowie auf der Grundlage der Verordnung des Rates (EU) Nr. 1096/2010 errichtet.

Die Errichtung der drei Europäischen Finanzaufsichtsbehörden sowie die Notwendigkeit, ein reibungslos funktionierendes Europäisches Finanzaufsichtssystem zu gewährleisten, machten auch Änderungen der EU-Richtlinien im Finanzmarktbereich erforderlich. Diese Änderungen wurden mit der sog. Omnibusrichtlinie I (Richtlinie 2010/78/EU) vorgenommen, die die Befugnisse der Europäischen Finanzaufsichtsbehörden und deren Zusammenarbeit mit den nationalen Aufsichtsbehörden im Europäischen Finanzaufsichtssystem näher bestimmt. Die Omnibusrichtlinie I umfasst Änderungen der Bankenrichtlinie (2006/48/EG), der Kapitaladäquanzrichtlinie (2006/49/EG), der Finanzkonglomeraterichtlinie (2002/87/EG), der Richtlinie über Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (2003/41/EG), der Marktmissbrauchsrichtlinie (2003/ 6/EG), der Finanzmarktrichtlinie (MiFID) (2004/39/EG), der Prospektrichtlinie (2003/71/EG), der Richtlinie über die Wirksamkeit von Abrechnungen in Zahlungs- sowie Wertpapierliefer- und -abrechnungssystemen (98/26/EG), der Transparenzrichtlinie (2004/109/EG), der Geldwäscherichtlinie (2005/60/EG) sowie der OGAW-Richtlinie (2009/65/EG).

Die Omnibusrichtline I ist aufgrund zwingender Vorgaben des EU-Rechts bis zum 31. Dezember 2011 in nationales Recht umzusetzen.

B. Lösung

Mit dem vorliegenden Gesetz wird die Omnibusrichtlinie I umgesetzt. Es werden die folgenden Gesetze geändert: das Kreditwesengesetz (KWG), das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG), das Wertpapierprospektgesetz (WpPG), das Investmentgesetz (InvG), das Börsengesetz (BörsG), das Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG), die Gewerbeordnung (GewO), das Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz (FinDAG) und das Geldwäschegesetz (GwG).

Die Änderungen dieser Gesetze beschränken sich grundsätzlich auf die Umsetzung der Omnibusrichtlinie I. Darüber hinaus werden im Hinblick auf die EU- Verordnungen zur Errichtung der Europäischen Aufsichtsbehörden in den deutschen Aufsichtsgesetzen Änderungen vorgenommen, die der Klarstellung dienen oder die erforderlich sind, damit die deutschen Aufsichtsgesetze den EU- Verordnungen nicht entgegenstehen.

Vor diesem Hintergrund werden im Wesentlichen folgende Regelungen in die o. g. Gesetze aufgenommen:

1. Einbindung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bundesanstalt) in das Europäische Finanzaufsichtssystem,

2. Mitteilungs- und Unterrichtungspflichten der Bundesanstalt gegenüber den Europäischen Finanzaufsichtsbehörden,

3. Anpassungen der Verschwiegenheitspflichten, die für die Beschäftigten der Bundesanstalt und vergleichbare Personengruppen gelten, sowie

4. Einbeziehung der Europäischen Finanzaufsichtsbehörden bei Meinungsverschiedenheiten oder mangelnder Zusammenarbeit zwischen den nationalen Aufsichtsbehörden.

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Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes

Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.

NummerDatumInhalt
17/6255 22.06.2011 Gesetzentwurf der Bundesregierung
17/7508 26.10.2011 Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses

Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):


Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze