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Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2010/73/EU und zur Änderung des Börsengesetzes

Vom 26.6.2012, verkündet in BGBl I Jahrgang 2012 Nr. 28 vom 29.6.2012.

Hier ist das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2010/73/EU und zur Änderung des Börsengesetzes im WWW zu finden:

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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 17/8684)

A. Ziel

Die Anwendung der Richtlinie 2003/71/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. November 2003 betreffend den Prospekt, der beim öffentlichen Angebot von Wertpapieren oder bei deren Zulassung zum Handel zu veröffentlichen ist, und zur Änderung der Richtlinie 2001/34/EG (ABl. L 345 vom 31.12.2003, S. 64) (Prospektrichtlinie) wurde durch die Europäische Kommission fünf Jahre nach Inkrafttreten pflichtgemäß überprüft. Hierbei wurden im Zusammenhang mit dem Aktionsprogramm der Europäischen Kommission zur Verringerung der Verwaltungslasten in der Europäischen Union Bereiche identifiziert, die der Überarbeitung bedurften. So sollte zum einen der bürokratische Aufwand für Emittenten und Finanzintermediäre verringert werden. Zum anderen sollten die Klarheit und Effizienz bestimmter Regelungen erhöht und der Anlegerschutz verbessert werden.

Die Änderungen wurden mit der Richtlinie 2010/73/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 zur Änderung der Richtlinie 2003/71/EG betreffend den Prospekt, der beim öffentlichen Angebot von Wertpapieren oder bei deren Zulassung zum Handel zu veröffentlichen ist, und der Richtlinie 2004/109/EG zur Harmonisierung der Transparenzanforderungen in Bezug auf Informationen über Emittenten, deren Wertpapiere zum Handel auf einem geregelten Markt zugelassen sind (ABl. L 327 vom 11.12.2010, S. 1) (Änderungsrichtlinie), vorgenommen. Die Änderungsrichtlinie ist am 31. Dezember 2010 in Kraft getreten und muss bis zum 1. Juli 2012 in nationales Recht umgesetzt werden.

B. Lösung

Zur Umsetzung der Änderungsrichtlinie müssen das Wertpapierprospektgesetz und das Wertpapierhandelsgesetz angepasst werden. Änderungsbedarf in Rechtsverordnungen ergibt sich in der Wertpapierhandels- und Insiderverzeichnisverordnung sowie in der Wertpapierprospektgebührenverordnung.

Die neuen Regelungen sehen insbesondere vor:

* Erhöhung der Obergrenzen für die Ausnahmen für Klein- und Daueremissionen vom Anwendungsbereich des Wertpapierprospektgesetzes,

* Erhöhung der Schwellenwerte für Ausnahmen von der Prospektpflicht,

* Erweiterung des Anwendungsbereichs der Prospektfreiheit von Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen,

* Herstellung eines Gleichlaufs zwischen dem Begriff des qualifizierten Anlegers nach dem Wertpapierprospektgesetz und jenem des professionellen Kunden nach dem Wertpapierhandelsgesetz,

* Zulässigkeit des dreiteiligen Prospekts auch bei Basisprospekten,

* unmittelbare Aktualisierung des Registrierungsformular durch Nachträge,

* ersatzlose Abschaffung des jährlichen Dokuments,

* Aufnahme von Schlüsselinformationen in die Zusammenfassung.

Neben den Änderungen, die auf die Umsetzung der Änderungsrichtlinie zurückzuführen sind, enthält das Gesetz weitere punktuelle Änderungen des Wertpapierprospektgesetzes sowie Änderungen des Börsengesetzes. Ferner werden das Restrukturierungsfondsgesetz und in der Folge die Restrukturierungsfonds- Verordnung geändert. Durch die Änderung wird bei der Bemessungsgrundlage für die Bankenabgabe ein zusätzlicher Abzugsposten für Verbindlichkeiten und Treuhandverbindlichkeiten aus dem Förderkreditgeschäft eingeführt.

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Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes

Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.

NummerDatumInhalt
17/8684 15.02.2012 Gesetzentwurf der Bundesregierung
17/9645 14.05.2012 Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses

Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):


Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze