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Hier ist das Gesetz zur Umsetzung der Regelungen über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer bei einer Verschmelzung von Kapitalgesellschaften aus verschiedenen Mitgliedstaaten im WWW zu finden:
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 16/2922)
AnzeigeA. Ziel
Am 20. September 2005 hat der Rat der Europäischen Union die Richtlinie 2005/ 56/EG über die Verschmelzung von Kapitalgesellschaften aus verschiedenen Mitgliedstaaten (ABl. EG Nr. L 310 vom 25. November 2005, S. 1 ff.) beschlossen. Artikel 16 der Richtlinie regelt die Auswirkungen einer solchen grenzüberschreitenden Verschmelzung auf die Mitbestimmungsrechte der Arbeitnehmer an Unternehmensentscheidungen. Nach Artikel 19 der Richtlinie haben die Mitgliedstaaten die Rechts- und Verwaltungsvorschriften bis Dezember 2007 in nationales Recht umzusetzen.
Ziel des Gesetzentwurfs ist die Umsetzung von Artikel 16 der Richtlinie. Gemeinsam mit dem Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Umwandlungsgesetzes soll dem Bedarf der europäischen Kapitalgesellschaften nach Kooperation und Reorganisation bei gleichzeitiger Berücksichtigung der Mitbestimmungsrechte der Arbeitnehmer Rechnung getragen werden.
B. Lösung
Im anliegenden Gesetzentwurf werden die Vorschriften zur Umsetzung des Artikels 16 der Richtlinie anwenderfreundlich in einem Artikelgesetz zusammengefasst.
Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes
Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.
Nummer | Datum | Inhalt |
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16/2922 | 12.10.2006 | Gesetzentwurf der Bundesregierung |
16/3320 | 08.11.2006 | Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales |
Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):