Hier ist das Gesetz zur Umsetzung der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik im WWW zu finden:
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 15/2553)
AnzeigeA. Ziel
Mit der Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 des Rates vom 29. September 2003 mit gemeinsamen Regeln für Direktzahlungen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik und mit bestimmten Stützungsregelungen für Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe und zur Änderung der Verordnungen (EWG) Nr. 2019/93, (EG) Nr. 1452/2001, (EG) Nr. 1453/2001, (EG) Nr. 1454/2001, (EG) Nr. 1868/ 94, (EG) Nr. 1251/1999, (EG) Nr. 1254/1999, (EG) Nr. 1673/2000, (EWG) Nr. 2358/71 und (EG) Nr. 2529/2001 (ABl. EU Nr. L 270 S. 1) erfährt die Europäische Agrarpolitik ab dem Jahr 2005 eine umfassende Neuausrichtung. Viele der bisherigen Direktzahlungen sollen von der tatsächlichen Produktion entkoppelt und als einheitliche Betriebsprämie gewährt werden. Den Mitgliedstaaten werden hierbei verschiedene Optionen eröffnet. Zur Ausgestaltung der Entkopplung sowie zur Umsetzung und Durchführung der weiteren Vorgaben der o. a. Verordnung sind daher insbesondere nachfolgende Regelungen erforderlich:
* Gesetz zur Durchführung einer einheitlichen Betriebsprämienregelung, das eine regionale Durchführung auf Basis eines Kombinationsmodells mit betriebsindividuellen und flächenbezogenen Referenzbeträgen für die Zahlungsansprüche vorsieht, die im Zeitablauf zu regional einheitlichen Zahlungsansprüchen angepasst werden sollen.
* Gesetz zur Regelung der Einhaltung anderweitiger Verpflichtungen durch Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe im Rahmen von Direktzahlungen mit Regelungen zu den Grundanforderungen an die Betriebsführung, zur Verpflichtung des Betriebsinhabers, seine Flächen in gutem landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand zu halten sowie mit Regelungen zum Grünlandumbruchverbot.
* Gesetz über die Verarbeitung und Nutzung von Daten im Rahmen des integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems nach den gemeinschaftsrechtlichen Vorschriften für landwirtschaftliche Stützungsregelungen.
* Änderung des Gesetzes zur Durchführung der Gemeinsamen Marktorganisationen, um seinen Anwendungsbereich auf die EG-rechtlichen Neuerungen durch die einheitliche Betriebsprämienregelung und die anderweitigen Verpflichtungen für die Landwirte zu erstrecken.
* Gesetz zur Aufhebung des Modulationsgesetzes, da mit der Einführung der EU-weiten obligatorischen Modulation das Gesetz nicht mehr erforderlich ist und die fakultative nationale Modulation 2004 letztmalig durchgeführt wird. Die Entscheidung über die Ausgestaltung der Entkopplung muss nach EU-Recht bis spätestens zum 1. August 2004 verbindlich getroffen sein, damit die Durchführung in Deutschland in dieser Form ab dem 1. Januar 2005 erfolgen kann. Insoweit muss das vorliegende Gesetz spätestens bis zu diesem Zeitpunkt in Kraft sein.
B. Lösung
Erlass des vorliegenden Gesetzes.
Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes
Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.
Nummer | Datum | Inhalt |
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15/2553 | 20.2.2004 | Gesetzentwurf der Bundesregierung |
15/2770 | 24.3.2004 | Unterrichtung durch die Bundesregierung (hier: Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung) |
15/2843 | 31.3.2004 | Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft |
15/2851 | 31.3.2004 | Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung |
15/3165 | 18.5.2004 | Unterrichtung durch den Bundesrat |
15/3494 | 30.6.2004 | Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses |
Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):