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Gesetz zur Umsetzung der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie sowie zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes und des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes

Vom 6.10.2011, verkündet in BGBl I Jahrgang 2011 Nr. 51 vom 13.10.2011.

Hier ist das Gesetz zur Umsetzung der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie sowie zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes und des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes im WWW zu finden:

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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 17/6055)

A. Ziel

1. Umsetzung der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie Die Richtlinie 2008/56/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juni 2008 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Meeresumwelt (Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie, im Folgenden "MSRL") ist in das deutsche Recht umzusetzen. Die MSRL ist die Umweltsäule der europäischen Meerespolitik. Ihr Hauptziel ist es, einen Rahmen zu schaffen, innerhalb dessen die Mitgliedstaaten die notwendigen Maßnahmen ergreifen, um bis spätestens 2020 einen guten Zustand der Meeresgewässer zu erreichen oder zu erhalten. Dabei will die MSRL zur Kohärenz der verschiedenen politischen Maßnahmen beitragen, die sich auf die Meeresumwelt auswirken. Damit die Ziele der MSRL erreicht werden können, ist ein transparenter und einheitlicher Rechtsrahmen erforderlich.

Zur Umsetzung der MSRL sind Änderungen des Wasserhaushaltsgesetzes und (wenige) Folgeänderungen des Bundesnaturschutzgesetzes und des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich.

2. Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes Seit Inkrafttreten des neuen Wasserhaushaltsgesetzes am 1. März 2010 ist die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) hoheitlich für die Erhaltung und Wiederherstellung der ökologischen Durchgängigkeit an den von ihr errichteten oder betriebenen Stauanlagen an Bundeswasserstraßen zuständig. Diese in § 34 Absatz 3 des Wasserhaushaltsgesetzes geregelte neue Aufgabe der WSV ist auch verfahrensrechtlich im Bundeswasserstraßengesetz abzubilden. Dazu sind die Vorschriften über das Zubehör der Bundeswasserstra- ßen sowie über die Unterhaltung und den Aus- und Neubau anzupassen.

B. Lösung

Annahme des Gesetzes mit dem Ziel der Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes, des Bundesnaturschutzgesetzes, des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung und des Bundeswasserstraßengesetzes.

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Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes

Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.

NummerDatumInhalt
17/6055 06.06.2011 Gesetzentwurf der Bundesregierung
17/6209 15.06.2011 Unterrichtung durch die Bundesregierung (hier: Gegenäußerung der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Bundesrates)
17/6392 01.07.2011 Unterrichtung über die gemäß § 80 Absatz 3 und § 92 der Geschäftsordnung an die Ausschüsse überwiesenen Vorlagen (Eingangszeitraum: 10. bis 30. Juni 2011)
17/6508 06.07.2011 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):


Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze