Hier ist das Gesetz zur Umsetzung der Hochqualifizierten-Richtlinie der Europäischen Union im WWW zu finden:
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 17/8682)
AnzeigeA. Ziel
Auf der Grundlage des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, der zum schrittweisen Aufbau eines Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts die Umsetzung von Maßnahmen in den Bereichen Asyl, Einwanderung und zum Schutz der Rechte von Drittstaatsangehörigen vorsah (seit dem 1. Dezember 2009 Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union), ist die Hochqualifizierten-Richtlinie im Bereich des Ausländerrechts erlassen worden. Diese Richtlinie bedarf der Umsetzung in das nationale Recht, soweit dieses nicht bereits mit den Regelungen der Richtlinie in Einklang steht. Der Gesetzentwurf dient der Umsetzung der Richtlinie 2009/50/EG des Rates vom 25. Mai 2009 über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen zur Ausübung einer hochqualifizierten Beschäftigung (ABl. L 155 vom 18.6.2009, S. 17) der so genannten Hochqualifizierten-Richtlinie in das innerstaatliche Recht.
Der Gesetzentwurf dient ferner dem Ziel, den Standort Deutschland für gut ausgebildete ausländische Zuwanderer attraktiver zu gestalten. Daher werden der dauerhafte Zuzug von hochqualifizierten Fachkräften erleichtert und die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Beschäftigungsaufnahme ausländischer Studierender nach dem Studienabschluss an einer deutschen Hochschule verbessert.
B. Lösung
Zur Umsetzung des genannten Rechtsakts werden insbesondere das Aufenthaltsgesetz (AufenthG), die Aufenthaltsverordnung (AufenthV), die AZRG- Durchführungsverordnung (AZRG-DV), die Beschäftigungsverordnung (BeschV) und die Beschäftigungsverfahrensverordnung (BeschVerfV) angepasst. Nach den Vorgaben der Hochqualifizierten-Richtlinie werden insbesondere ein neuer (befristeter) Aufenthaltstitel "Blaue Karte EU" für ausländische Arbeitnehmer mit einer akademischen oder vergleichbaren Qualifikation und einem bestimmten Mindesteinkommen eingeführt sowie im Sechsten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI) das Auslandszahlungsrecht entsprechend angepasst. Um ausländischen Studierenden an deutschen Hochschulen einen hindernisfreien Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt zu gewährleisten und die Möglichkeiten einer Beschäftigungsaufnahme nach dem Studienabschluss zu verbes-
sern, sind Anpassungen in § 16 des Aufenthaltsgesetzes, der Beschäftigungsverordnung und der Beschäftigungsverfahrensverordnung notwendig.
Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes
Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.
Nummer | Datum | Inhalt |
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17/8682 | 15.02.2012 | Gesetzentwurf der Bundesregierung |
17/9436 | 25.04.2012 | Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses |
Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):