Hier ist das Gesetz zur Umsetzung der Grundgesetzänderungen für die Ratifizierung des Vertrags von Lissabon im WWW zu finden:
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 16/13924)
AnzeigeA. Ziel
Der Vertrag von Lissabon vom 13. Dezember 2007 (BGBl. 2008 II S. 1039) räumt den nationalen Parlamenten in Angelegenheiten der Europäischen Union neue Rechte ein. Um die innerstaatlichen Voraussetzungen für die Wahrnehmung dieser Rechte zu schaffen, ist unter anderem mit Blick auf das Instrument der Subsidiaritätsklage eine Änderung des Grundgesetzes (BGBl. 2008 I S. 1926) vorgenommen worden. Diese Grundgesetzänderung tritt mit dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon in Kraft. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts darf ein auf eine Grundgesetzänderung gestütztes Gesetz erst mit Inkrafttreten der Grundgesetzänderung ausgefertigt und verkündet werden (BVerfGE 34, 9 [22 ff.]; BVerfGE 44, 227 [239 ff.]).
B. Lösung
Das Integrationsverantwortungsgesetz wird nach Inkrafttreten der Grundgesetzänderung um die Vorschriften zur Subsidiaritätsklage erweitert.
Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes
Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.
Nummer | Datum | Inhalt |
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16/13924 | 21.08.2009 | Gesetzentwurf der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN |
16/13985 | 04.09.2009 | Beschlussempfehlung |
16/13994 | 08.09.2009 | Bericht des Ausschusses für die Angelegenheiten der Europäischen Union |
16/14163 | 26.10.2009 | Unterrichtung |
Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):