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Gesetz zur Umsetzung der Grundgesetzänderungen für die Ratifizierung des Vertrags von Lissabon

Vom 1.12.2009, verkündet in BGBl I Jahrgang 2009 Nr. 76 vom 3.12.2009.

Hier ist das Gesetz zur Umsetzung der Grundgesetzänderungen für die Ratifizierung des Vertrags von Lissabon im WWW zu finden:

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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 16/13924)

A. Ziel

Der Vertrag von Lissabon vom 13. Dezember 2007 (BGBl. 2008 II S. 1039) räumt den nationalen Parlamenten in Angelegenheiten der Europäischen Union neue Rechte ein. Um die innerstaatlichen Voraussetzungen für die Wahrnehmung dieser Rechte zu schaffen, ist unter anderem mit Blick auf das Instrument der Subsidiaritätsklage eine Änderung des Grundgesetzes (BGBl. 2008 I S. 1926) vorgenommen worden. Diese Grundgesetzänderung tritt mit dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon in Kraft. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts darf ein auf eine Grundgesetzänderung gestütztes Gesetz erst mit Inkrafttreten der Grundgesetzänderung ausgefertigt und verkündet werden (BVerfGE 34, 9 [22 ff.]; BVerfGE 44, 227 [239 ff.]).

B. Lösung

Das Integrationsverantwortungsgesetz wird nach Inkrafttreten der Grundgesetzänderung um die Vorschriften zur Subsidiaritätsklage erweitert.

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Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes

Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.

NummerDatumInhalt
16/13924 21.08.2009 Gesetzentwurf der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
16/13985 04.09.2009 Beschlussempfehlung
16/13994 08.09.2009 Bericht des Ausschusses für die Angelegenheiten der Europäischen Union
16/14163 26.10.2009 Unterrichtung

Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):


Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze