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Gesetz zur Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm

Vom 24.6.2005, verkündet in BGBl I Jahrgang 2005 Nr. 38 vom 29.6.2005.

Hier ist das Gesetz zur Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm im WWW zu finden:

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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 15/3782)

A. Ziel

Der vorliegende Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm, mit dem eine Strategische Lärmkartierung und Lärmminderungsplanung eingeführt werden soll, dient im Wesentlichen der Anpassung des Bundesrechts an die Vorgaben der Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm, ABl. EG Nr. L 189 S. 12 (EG-Umgebungslärmrichtlinie). Die EG-Umgebungslärmrichtlinie war bis zum 18. Juli 2004 in nationales Recht umzusetzen. Durch den Gesetzentwurf werden gleichzeitig Vorgaben der Richtlinie 2001/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Juni 2001 über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme, ABl. EG Nr. L 197 S. 30 (SUP-Richtlinie) umgesetzt, soweit es um den Bereich der Lärmminderungsplanung geht. Weiterhin dient der Gesetzentwurf einer Erweiterung der derzeit geltenden Verordnungsermächtigung des § 32 Bundes-Immissionsschutzgesetz.

B. Lösung

Durch das Gesetz zur Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm wird das Bundes-Immissionsschutzgesetz an die Vorgaben der EG-Umgebungslärmrichtlinie angepasst. Inhaltlich wird damit die Aufstellung von Strategischen Lärmkarten und Lärmminderungsplänen verbindlich geregelt. Das Bundes-Immissionsschutzgesetz enthält mit der Regelung des geltenden § 47a zur Lärmminderungsplanung bereits ein erstes Instrument, an das aufgrund Zielsetzung und Ausstattung bei der Umsetzung der ebenfalls auf den Immissionsschutz ausgerichteten EG-Umgebungslärmrichtlinie angeknüpft werden kann. Die Verankerung der Regelungen des Gesetzentwurfs im Bundes-Immissionsschutzgesetz ist deswegen zweckmäßig und sinnvoll.

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Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes

Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.

NummerDatumInhalt
15/3782 27.9.2004 Gesetzentwurf der Bundesregierung
15/3921 14.10.2004 Unterrichtung durch die Bundesregierung (hier: Gegenäußerung der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Bundesrates)
15/4024 26.10.2004 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
15/4377 30.11.2004 Unterrichtung durch den Bundesrat
15/4412 1.12.2004 Unterrichtung durch die Bundesregierung
15/5734 15.6.2005 Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses

Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):


Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze