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Gesetz zur Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung

Vom 3.12.2015, verkündet in BGBl I Jahrgang 2015 Nr. vom 9.12.2015.

Hier ist das Gesetz zur Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung im WWW zu finden:

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Bundesanzeiger Verlag PDF fortlaufender Text
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 14/3432)

A. Ziel

Das Gesetz zur Neuordnung des Gerichtsvollzieherkostenrechts soll das Gerichtsvollzieherkostenrecht wesentlich vereinfachen und die Kostendeckungsquote der Länder im Bereich des Gerichtsvollzieherwesens verbessern.

B. Lösung

Das geltende Gesetz über Kosten der Gerichtsvollzieher soll durch ein neues Gerichtsvollzieherkostengesetz abgelöst werden. In diesem Gesetz sollen insbesondere die Kostentatbestände in einem Kostenverzeichnis übersichtlich dargestellt und die derzeit geltenden Wertgebühren durch Festgebühren ersetzt werden. Die Höhe der Gebühren ist so vorgesehen, dass für die Länder Mehreinnahmen von 10 bis 15 % zu erwarten sind.

Weitere Schwerpunke des Gesetzentwurfs sind: ­ Wegfall nicht mehr benötigter Gebührentatbestände, ­ Ersetzung von Auslagentatbeständen, die zum Ansatz von Kleinbeträgen führen, durch eine Auslagenpauschale, ­ stärkere Pauschalierung der Gebühren verbunden mit einer nur noch eingeschränkten Erhebung von Zeitzuschlägen, ­ Wegfall aller Verordnungsermächtigungen für das Bundesministerium der Justiz und die Landesregierungen.

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Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes

Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.

NummerDatumInhalt
14/3432 18.5.2000 Gesetzentwurf der Bundesregierung
14/4913 6.12.2000 Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses
14/5385 20.2.2001 Unterrichtung durch den Bundesrat (hier: Anrufung des Vermittlungsausschusses)
14/5685 28.3.2001 Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses

Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):


Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze