Durch das Gesetz sind Trinkgelder völlig steuerfrei geworden - zuvor gab es einen Höchstbetrag für die Steuerfreiheit.
Hier ist das Gesetz zur Steuerfreistellung von Trinkgeldern im WWW zu finden:
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 14/9029)
AnzeigeA. Ziel
Im wichtigen Bereich des Niedriglohnsektors ist die steuerliche Belastung mitursächlich dafür, dass dessen Potentiale für den Arbeitsmarkt nicht vollumfänglich ausgeschöpft werden. Besonders betroffen sind hiervon Dienstleistungsberufe, bei denen Arbeitnehmertrinkgelder traditionell einen wichtigen Bestandteil der Entlohnung darstellen. Die Praxis zeigt zudem, dass die Gleichmäßigkeit der Besteuerung von Arbeitnehmertrinkgeldern schwierige Vollzugsprobleme und hohen Verwaltungsaufwand bewirkt.
B. Lösung
Steuerfreistellung von Arbeitnehmertrinkgeldern, auf die kein Rechtsanspruch besteht.
Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes
Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.
Nummer | Datum | Inhalt |
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14/9029 | 14.5.2002 | Gesetzentwurf der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN |
14/9428 | 12.6.2002 | Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses |
14/9444 | 12.6.2002 | Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung |
Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):