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Gesetz zur Steuerfreistellung von Trinkgeldern

Vom 8.8.2002, verkündet in BGBl I Jahrgang 2002 Nr. 57 vom 14.8.2002.

Durch das Gesetz sind Trinkgelder völlig steuerfrei geworden - zuvor gab es einen Höchstbetrag für die Steuerfreiheit.


Hier ist das Gesetz zur Steuerfreistellung von Trinkgeldern im WWW zu finden:

Anbieter Datenformat Seitenaufteilung
Bundesanzeiger Verlag PDF fortlaufender Text
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 14/9029)

A. Ziel

Im wichtigen Bereich des Niedriglohnsektors ist die steuerliche Belastung mitursächlich dafür, dass dessen Potentiale für den Arbeitsmarkt nicht vollumfänglich ausgeschöpft werden. Besonders betroffen sind hiervon Dienstleistungsberufe, bei denen Arbeitnehmertrinkgelder traditionell einen wichtigen Bestandteil der Entlohnung darstellen. Die Praxis zeigt zudem, dass die Gleichmäßigkeit der Besteuerung von Arbeitnehmertrinkgeldern schwierige Vollzugsprobleme und hohen Verwaltungsaufwand bewirkt.

B. Lösung

Steuerfreistellung von Arbeitnehmertrinkgeldern, auf die kein Rechtsanspruch besteht.

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Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes

Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.

NummerDatumInhalt
14/9029 14.5.2002 Gesetzentwurf der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
14/9428 12.6.2002 Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses
14/9444 12.6.2002 Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung

Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):


Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze