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Gesetz zur Stärkung der Sicherheit in der Informationstechnik des Bundes

Vom 14.8.2009, verkündet in BGBl I Jahrgang 2009 Nr. 54 vom 19.8.2009.

Hier ist das Gesetz zur Stärkung der Sicherheit in der Informationstechnik des Bundes im WWW zu finden:

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Bundesanzeiger Verlag PDF fortlaufender Text
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 16/11967)

A. Ziel

Die Bedeutung der Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) hat sich in den vergangenen Jahren stark gewandelt: Sie ist mittlerweile Voraussetzung für das Funktionieren des Gemeinwesens. Ohne funktionierende IKT-Strukturen ist die Versorgung mit Energie oder Wasser gefährdet, fallen wichtige Infrastrukturen (z. B. Verkehrsmittel, bargeldlose Zahlungswege von der Ladenkasse bis zur Rentenzahlung) aus. Angriffe auf IKT-Infrastrukturen können auch Unfälle mit unmittelbaren Auswirkungen auf Leben und Gesundheit vieler Menschen auslösen, z. B. durch gezieltes Umgehen von eingebauten Sicherheitsmaßnahmen. Schwachstellen in IKT-Infrastrukturen werden auch zur Wirtschafts-, Industrie- und Forschungsspionage genutzt, mit unmittelbaren Auswirkungen auf den Wohlstand und letztlich die innere Sicherheit Deutschlands. Die Sicherheit der Informationstechnik (IT) ist damit ein wesentlicher Bestandteil der inneren und äußeren Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland. Auch die Verwaltung ist auf sichere und verfügbare Kommunikationstechnik angewiesen. Die zunehmende Vernetzung gewachsener IT-Strukturen verknüpft dabei sehr inhomogene IT-Systeme miteinander. Dies erschwert es, einheitliche Sicherheitsstandards einzuführen und birgt damit die Gefahr, dass Schwachstellen an einer Stelle ein Eindringen in die IT-Systeme einer Vielzahl von Behörden ermöglichen. Dieser Gefahr kann nur durch die Festlegung einheitlicher und strenger Sicherheitsstandards durch eine zentrale Stelle begegnet werden.

B. Lösung

Dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) sollen Befugnisse eingeräumt werden, technische Vorgaben für die Sicherung der Informationstechnik in der Bundesverwaltung zu machen und Maßnahmen umzusetzen, um Gefahren für die Sicherheit der Informationstechnik des Bundes abzuwehren. Als zentrale Meldestelle für IT-Sicherheit sammelt das BSI Informationen über Sicherheitslücken und neue Angriffsmuster, wertet diese aus und gibt Informationen und Warnungen an die betroffenen Stellen oder die Öffentlichkeit weiter.

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Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes

Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.

NummerDatumInhalt
16/11967 16.02.2009 Gesetzentwurf der Bundesregierung
16/12225 12.03.2009 Unterrichtung durch die Bundesregierung (hier: Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung)
16/13259 29.05.2009 Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses

Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):


Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze