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Gesetz zur Stärkung der Finanzmarkt- und der Versicherungsaufsicht

Vom 29.7.2009, verkündet in BGBl I Jahrgang 2009 Nr. 48 vom 31.7.2009.

Hier ist das Gesetz zur Stärkung der Finanzmarkt- und der Versicherungsaufsicht im WWW zu finden:

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Bundesanzeiger Verlag PDF fortlaufender Text
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 16/12783)

A. Ziel

Im Lichte der Finanzmarktkrise bedarf es einer Verbesserung der Eingriffsbefugnisse der Finanzmarkt- und Versicherungsaufsicht. Die Bundesregierung hat als Teil des Maßnahmepakets zur Stabilisierung der Finanzmärkte am 13. Oktober 2008 angekündigt, Änderungen bei den Finanzmarktaufsichtsgesetzen vorzulegen, die die Eingriffmöglichkeiten der Finanzmarktaufsicht in Krisenzeiten verbessern. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll laufenden Reformvorhaben auf europäischer und internationaler Ebene nicht vorgegriffen werden. Daher erfolgt eine Beschränkung auf besonders wichtige Ziele:

* Stärkung der Prävention,

* bessere Information der Aufsicht durch zusätzliche aufsichtliche Meldungen,

* verbesserte Eingriffsrechte in Krisensituationen und

* eine Stärkung der Verantwortung der handelnden Personen.

B. Lösung

Der spezielle Rahmen dieses Gesetzentwurfs ermöglicht der Finanzmarktaufsicht insbesondere die Festsetzung höherer Eigenmittel- und Liquiditätsanforderungen, die Pflicht zur Anzeige von Risikokonzentrationen bei Gruppen, die Verschärfung der qualitativen Anforderungen an die Mitglieder von Kontrollgremien und die Festsetzung eines Kapitalaufschlags. Weiter können bankaufsichtsrechtliche Maßnahmen wie das Kredit- und Gewinnausschüttungsverbot frühzeitiger als bisher ausgesprochen werden. Änderungen im Bereich der Versicherungsaufsicht sollen die Stellung des Aktuars stärken, die Aufsicht über Versicherungsholding-Gesellschaften verschärfen sowie vertiefte Informationen über die Kapitalmarktaktivitäten von Versicherungsgesellschaften und ihren Zweckgesellschaften erbringen.

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Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes

Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.

NummerDatumInhalt
16/12783 27.04.2009 Gesetzentwurf der Bundesregierung
16/13113 22.05.2009 Unterrichtung durch die Bundesregierung (hier: Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung)
16/13263 29.05.2009 Unterrichtung über die gemäß § 80 Absatz 3 und § 92 der Geschäftsordnung an die Ausschüsse überwiesenen Vorlagen (Eingangszeitraum: 15. bis 28. Mai 2009)
16/13684 01.07.2009 Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses

Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):


Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze