Hier ist das Gesetz zur Stärkung der Finanzmarkt- und der Versicherungsaufsicht im WWW zu finden:
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 16/12783)
AnzeigeA. Ziel
Im Lichte der Finanzmarktkrise bedarf es einer Verbesserung der Eingriffsbefugnisse der Finanzmarkt- und Versicherungsaufsicht. Die Bundesregierung hat als Teil des Maßnahmepakets zur Stabilisierung der Finanzmärkte am 13. Oktober 2008 angekündigt, Änderungen bei den Finanzmarktaufsichtsgesetzen vorzulegen, die die Eingriffmöglichkeiten der Finanzmarktaufsicht in Krisenzeiten verbessern. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll laufenden Reformvorhaben auf europäischer und internationaler Ebene nicht vorgegriffen werden. Daher erfolgt eine Beschränkung auf besonders wichtige Ziele:
* Stärkung der Prävention,
* bessere Information der Aufsicht durch zusätzliche aufsichtliche Meldungen,
* verbesserte Eingriffsrechte in Krisensituationen und
* eine Stärkung der Verantwortung der handelnden Personen.
B. Lösung
Der spezielle Rahmen dieses Gesetzentwurfs ermöglicht der Finanzmarktaufsicht insbesondere die Festsetzung höherer Eigenmittel- und Liquiditätsanforderungen, die Pflicht zur Anzeige von Risikokonzentrationen bei Gruppen, die Verschärfung der qualitativen Anforderungen an die Mitglieder von Kontrollgremien und die Festsetzung eines Kapitalaufschlags. Weiter können bankaufsichtsrechtliche Maßnahmen wie das Kredit- und Gewinnausschüttungsverbot frühzeitiger als bisher ausgesprochen werden. Änderungen im Bereich der Versicherungsaufsicht sollen die Stellung des Aktuars stärken, die Aufsicht über Versicherungsholding-Gesellschaften verschärfen sowie vertiefte Informationen über die Kapitalmarktaktivitäten von Versicherungsgesellschaften und ihren Zweckgesellschaften erbringen.
Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes
Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.
Nummer | Datum | Inhalt |
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16/12783 | 27.04.2009 | Gesetzentwurf der Bundesregierung |
16/13113 | 22.05.2009 | Unterrichtung durch die Bundesregierung (hier: Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung) |
16/13263 | 29.05.2009 | Unterrichtung über die gemäß § 80 Absatz 3 und § 92 der Geschäftsordnung an die Ausschüsse überwiesenen Vorlagen (Eingangszeitraum: 15. bis 28. Mai 2009) |
16/13684 | 01.07.2009 | Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses |
Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):