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Gesetz zur Stärkung der Finanzkraft der Kommunen

Vom 6.12.2011, verkündet in BGBl I Jahrgang 2011 Nr. 64 vom 13.12.2011.

Hier ist das Gesetz zur Stärkung der Finanzkraft der Kommunen im WWW zu finden:

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Bundesanzeiger Verlag PDF fortlaufender Text
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 17/7141)

A. Ziel

Im Jahr 2010 hat die Bundesregierung die Gemeindefinanzkommission eingesetzt, zu deren Aufgaben es gehörte, Entlastungsmöglichkeiten auf der Ausgabenseite zu prüfen und Lösungsvorschläge zu den drängenden Problemen des kommunalen Finanzsystems zu erarbeiten und zu bewerten. Die Gemeindefinanzkommission hat in ihrer Sitzung am 15. Juni 2011 die Zusage von Bund und Ländern begrüßt, die Kommunen bei den Aufwendungen zu entlasten, indem die Bundesbeteiligung bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung schrittweise angehoben wird. Das Gesetz dient der Umsetzung des ersten Schrittes dieser Zusage sowie weiterer Festlegungen, soweit sie in der Protokollerklärung von Bund und Ländern im Rahmen des Vermittlungsverfahrens zu dem Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch enthalten sind. Diese Maßnahmen stärken die Finanzkraft der Kommunen.

B. Lösung

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird die kommunale Finanzsituation verbessert, da der Bund 2012 seine Beteiligung an den Nettoausgaben des Vorvorjahres für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung erhöht. In einem eigenständigen weiteren Gesetzgebungsverfahren, das auch die ab 2013 bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung eintretende Bundesauftragsverwaltung regelt, wird der Bund 2013 seine Beteiligung an diesen Nettoausgaben für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung in einem weiteren Schritt erhöhen und diese Ausgaben ab dem Jahr 2014 vollständig erstatten. Im Gegenzug wird die Bundesbeteiligung an den Kosten der Arbeitsförderung in entsprechendem Umfang abgesenkt; die für 2012 vorgesehene Absenkung erfolgt mit dem vorliegenden Gesetzentwurf. In der letzten Stufe wird die Absenkung höchstens dem Wert eines halben Mehrwertsteuerpunktes entsprechen.

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Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes

Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.

NummerDatumInhalt
17/7141 26.09.2011 Gesetzentwurf der Bundesregierung
17/7171 27.09.2011 Unterrichtung durch die Bundesregierung (hier: Gegenäußerung der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Bundesrates)
17/7402 20.10.2011 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales

Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):


Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze