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Gesetz zur Stabilisierung des Mitgliederkreises von Bundesknappschaft und See-Krankenkasse

Vom 19.4.2000, verkündet in BGBl I Jahrgang 2000 Nr. 18 vom 26.4.2000.

Hier ist das Gesetz zur Stabilisierung des Mitgliederkreises von Bundesknappschaft und See-Krankenkasse im WWW zu finden:

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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 14/2764)

A. Ziel

Bis zum Inkrafttreten einer Reform des Organisationsrechts der Krankenkassen soll der Mitgliederkreis von Bundesknappschaft und See-Krankenkasse stabilisiert werden.

B. Lösung

Begründung eines befristeten Wahlrechts zur Bundesknappschaft und zur See- Krankenkasse für die Mitglieder, die durch Aufnahme einer außerknappschaftlichen Beschäftigung bzw. einer Beschäftigung außerhalb der Seeschifffahrt aus diesen Krankenkassen ausgeschieden sind oder bis zum Inkrafttreten einer Reform des Organisationsrechts der Krankenkassen noch ausscheiden, wenn die knappschaftliche Rentenversicherung bzw. die Seekasse für die Leistungsgewährung zuständig sind.

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Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes

Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.

NummerDatumInhalt
14/2764 22.2.2000 Gesetzentwurf der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
14/2997 22.3.2000 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Gesundheit

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