Hier ist das Gesetz zur Sicherung der Betreuung und Pflege schwerstkranker Kinder im WWW zu finden:
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 14/9031)
AnzeigeA. Ziel
Der Anspruch auf Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes ist derzeit krankenversicherungsrechtlich auch bei der Betreuung und Pflege schwerstkranker Kinder, die nur noch eine Lebenserwartung von Wochen oder wenigen Monaten haben, zeitlich begrenzt. Diese Begrenzung führt zu zusätzlichen unzumutbaren Belastungen der Eltern eines schwerstkranken Kindes, soweit Pflichten eines Elternteiles aus einem Beschäftigungsverhältnis den betreuungs- und pflegerischen Pflichten entgegenstehen.
B. Lösung
Es wird ein Anspruch auf Krankengeld bei schwerer, unheilbarer Erkrankung des Kindes für einen Elternteil geschaffen, der nicht der in anderen Fällen geltenden zeitlichen Begrenzung des Krankengeldes bei Erkrankung eines Kindes unterliegt. Für die Dauer dieses Anspruches auf Krankengeld wird ein Anspruch auf unbezahlte Freistellung von der Arbeitsleistung begründet.
Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes
Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.
Nummer | Datum | Inhalt |
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14/9031 | 14.5.2002 | Gesetzentwurf der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN |
14/9585 | 26.6.2002 | Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Gesundheit |
Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):