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Gesetz zur Sicherung der Betreuung und Pflege schwerstkranker Kinder

Vom 26.7.2002, verkündet in BGBl I Jahrgang 2002 Nr. 53 vom 31.7.2002.

Hier ist das Gesetz zur Sicherung der Betreuung und Pflege schwerstkranker Kinder im WWW zu finden:

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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 14/9031)

A. Ziel

Der Anspruch auf Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes ist derzeit krankenversicherungsrechtlich auch bei der Betreuung und Pflege schwerstkranker Kinder, die nur noch eine Lebenserwartung von Wochen oder wenigen Monaten haben, zeitlich begrenzt. Diese Begrenzung führt zu zusätzlichen unzumutbaren Belastungen der Eltern eines schwerstkranken Kindes, soweit Pflichten eines Elternteiles aus einem Beschäftigungsverhältnis den betreuungs- und pflegerischen Pflichten entgegenstehen.

B. Lösung

Es wird ein Anspruch auf Krankengeld bei schwerer, unheilbarer Erkrankung des Kindes für einen Elternteil geschaffen, der nicht der in anderen Fällen geltenden zeitlichen Begrenzung des Krankengeldes bei Erkrankung eines Kindes unterliegt. Für die Dauer dieses Anspruches auf Krankengeld wird ein Anspruch auf unbezahlte Freistellung von der Arbeitsleistung begründet.

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Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes

Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.

NummerDatumInhalt
14/9031 14.5.2002 Gesetzentwurf der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
14/9585 26.6.2002 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Gesundheit

Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):


Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze