Hier ist das Gesetz zur Sicherstellung einer Übergangsregelung für die Umsatzbesteuerung von Alt-Sportanlagen im WWW zu finden:
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 14/9543)
AnzeigeA. Ziel
Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil vom 31. Mai 2001 (V R 97/98) entschieden, dass bei der Vermietung von Sportanlagen von einer einheitlichen umsatzsteuerpflichtigen Leistung auszugehen ist.
Altanlagenbetreiber unterliegen bei Anwendung der neuen Rechtsprechung der vollen Umsatzsteuerpflicht, obwohl ihnen in der Vergangenheit nicht die volle Vorsteuerabzugsmöglichkeit zustand. Für Altanlagen, die weniger als 10 Jahre betrieben wurden, besteht nach § 15a UStG die Möglichkeit, zugunsten des Betreibers noch eine teilweise Berichtigung des Abzuges der auf die Anschaffungs- und Herstellungskosten entfallenden Vorsteuerbeträge vorzunehmen. Dieses nachträgliche teilweise Vorsteuerabzugsrecht besteht jedoch nicht für alle von der Änderung der Rechtsprechung negativ Betroffenen.
Im Interesse der gemeinnützigen Sportvereine, die vielfach Nutzer solcher Anlagen sind, und im Interesse der betroffenen Altanlagenbetreiber soll eine Übergangsregelung gewährleisten, dass keine unvertretbaren Zusatzbelastungen für Betroffene ohne ausreichendes nachträgliches Vorsteuerabzugsrecht auftreten, da die Anlagenbetreiber in der Vergangenheit ihre Investitionen auf Basis der bisherigen Rechtsprechung kalkuliert und getätigt haben.
B. Lösung
In § 27 UStG wird eine Übergangsregelung für Sportanlagenbetreiber aufgenommen, nach der bis zum 31. Dezember 2003 die Möglichkeit besteht, die Umsätze aus der Nutzungsüberlassung von Sportanlagen weiterhin in eine steuerfreie Grundstücksüberlassung und in eine steuerpflichtige Überlassung von Betriebsvorrichtungen aufzuteilen.
Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes
Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.
Nummer | Datum | Inhalt |
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14/9543 | 25.6.2002 | Gesetzentwurf der Fraktionen SPD, CDU/CSU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP |
14/9700 | 3.7.2002 | Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses |
Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):