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Gesetz zur Sicherstellung der Nachsorgepflichten bei Abfalllagern

Vom 13.7.2001, verkündet in BGBl I Jahrgang 2001 Nr. 35 vom 18.7.2001.

Hier ist das Gesetz zur Sicherstellung der Nachsorgepflichten bei Abfalllagern im WWW zu finden:

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Bundesanzeiger Verlag PDF fortlaufender Text
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 14/4926)

A. Ziel

Ziel des Gesetzes ist die präventive Durchsetzung der Nachsorgepflichten bei Anlagen zur Lagerung von Abfällen. In Folge zielgerichteter Ausnutzung von Gesetzeslücken durch unseriöse Betreiber in der Abfallentsorgungsbranche kommt es immer wieder dazu, dass große Mengen nicht entsorgter Abfälle den Boden und das Grundwasser gefährden und auf Kosten der öffentlichen Hand (d. h. der Länder und Kommunen) im Wege der Ersatzvornahme beräumt werden müssen.

B. Lösung

Folgende Änderungen sind erforderlich:

1. Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz ­ BImSchG):

Verankerung der Sicherheitsleistung zur Sicherstellung der Nachsorgeanforderungen nach § 5 Abs. 3 Nr. 2 BImSchG

2. Vierte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen ­ 4. BImSchV): Änderung der Regelungen über den immissionsschutzrechtlich genehmigungsfreien Betrieb für Anlagen zur Lagerung und Behandlung von Abfällen bis zwölf Monate

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Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes

Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.

NummerDatumInhalt
14/4926 7.12.2000 Gesetzentwurf des Bundesrates
14/5633 22.3.2001 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):


Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze