Hier ist das Gesetz zur Sicherstellung der Nachsorgepflichten bei Abfalllagern im WWW zu finden:
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 14/4926)
AnzeigeA. Ziel
Ziel des Gesetzes ist die präventive Durchsetzung der Nachsorgepflichten bei Anlagen zur Lagerung von Abfällen. In Folge zielgerichteter Ausnutzung von Gesetzeslücken durch unseriöse Betreiber in der Abfallentsorgungsbranche kommt es immer wieder dazu, dass große Mengen nicht entsorgter Abfälle den Boden und das Grundwasser gefährden und auf Kosten der öffentlichen Hand (d. h. der Länder und Kommunen) im Wege der Ersatzvornahme beräumt werden müssen.
B. Lösung
Folgende Änderungen sind erforderlich:
1. Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz BImSchG):
Verankerung der Sicherheitsleistung zur Sicherstellung der Nachsorgeanforderungen nach § 5 Abs. 3 Nr. 2 BImSchG
2. Vierte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen 4. BImSchV): Änderung der Regelungen über den immissionsschutzrechtlich genehmigungsfreien Betrieb für Anlagen zur Lagerung und Behandlung von Abfällen bis zwölf Monate
Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes
Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.
Nummer | Datum | Inhalt |
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14/4926 | 7.12.2000 | Gesetzentwurf des Bundesrates |
14/5633 | 22.3.2001 | Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit |
Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):