Hier ist das Gesetz zur Schaffung einer Nachfolgeregelung und Änderung des Investitionszulagengesetzes 2007 im WWW zu finden:
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 16/10291)
AnzeigeA. Ziel
Das Investitionszulagengesetz 2007 läuft zum Ende des Jahres 2009 aus. Die Förderung von betrieblichen Investitionen in den neuen Ländern durch eine Investitionszulage ist weiterhin geboten. Der Gesetzentwurf dient der Schaffung einer Nachfolgeregelung für das Investitionszulagengesetz 2007 unter Berücksichtigung einer im Entwurf vorliegenden Verordnung (EG) der Kommission zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Gemeinsamen Markt in Anwendung der Artikel 87 und 88 des EG-Vertrages (Gruppenfreistellungsverordnung). Der Gesetzentwurf verfolgt das Ziel, ein deutliches Signal für ein Ende der Investitionsförderung durch Investitionszulage zu setzen.
B. Lösung
Förderung von Investitionen, die zu einem Erstinvestitionsvorhaben in Betrieben des verarbeitenden Gewerbes, der produktionsnahen Dienstleistungen und des Beherbergungsgewerbes in den neuen Ländern und Berlin gehören. Erhöhte Förderung von kleinen und mittleren Unternehmen im Sinne der Empfehlung der Europäischen Kommission. Jährliche Minderung des Fördersatzes.
Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes
Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.
Nummer | Datum | Inhalt |
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16/10291 | 22.09.2008 | Gesetzentwurf der Bundesregierung |
16/10496 | 07.10.2008 | Unterrichtung durch die Bundesregierung (hier: Gegenäußerung der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Bundesrates) |
16/10665 | 20.10.2008 | Unterrichtung über die gemäß § 80 Abs. 3 der Geschäftsordnung an die Ausschüsse überwiesenen Vorlagen (Eingangszeitraum 26. September bis 16. Oktober) |
16/10886 | 12.11.2008 | Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses |
16/10917 | 12.11.2008 | Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung |
Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):