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Gesetz zur Rentenanpassung 2008

Vom 26.6.2008, verkündet in BGBl I Jahrgang 2008 Nr. 26 vom 30.6.2008.

Hier ist das Gesetz zur Rentenanpassung 2008 im WWW zu finden:

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Bundesanzeiger Verlag PDF fortlaufender Text
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 16/8744)

A. Ziel

Die Renten in der gesetzlichen Rentenversicherung werden jährlich an die Entwicklung der Löhne und Gehälter angepasst. Außerdem wird mit dem Faktor für die Veränderung des Beitragssatzes zur Rentenversicherung und für die Veränderung des Altersvorsorgeanteils sichergestellt, dass die steigenden Aufwendungen der Jüngeren für ihre Altersvorsorge ­ einschließlich ihrer privaten zusätzlichen Vorsorge ­ bei der Anpassung berücksichtigt werden. Des Weiteren erfasst der Nachhaltigkeitsfaktor die Veränderungen beim zahlenmäßigen Verhältnis von Rentnern zu Beitragszahlern.

Der geringe Anstieg der Löhne und Gehälter im vergangenen Jahr von nur 1,4 Prozent reicht nach geltendem Recht nicht aus, um zum 1. Juli 2008 mehr als eine geringe Rentenerhöhung in Höhe von 0,46 Prozent zu bewirken. Dies beruht vor allem auf der Berücksichtigung des Altersvorsorgeanteils in der Rentenanpassungsformel. Dieses Formelelement, das den Anstieg der Aufwendungen für die zusätzliche Vorsorge bis 2011 in gleichmäßigen Stufen unabhängig von der Lohnentwicklung berücksichtigt, mindert die Rentenanpassung im Jahr 2008 um 0,64 Prozentpunkte. Eine Rentenerhöhung um 0,46 Prozent ist aber zu gering, um auch die Rentnerinnen und Rentner angemessen am Wirtschaftsaufschwung zu beteiligen.

B. Lösung

Verschiebung der in den Jahren 2008 und 2009 bei der Rentenanpassung zu berücksichtigenden Veränderung des Altersvorsorgeanteils auf die Jahre 2012 und 2013. Dadurch ergibt sich im Jahr 2008 eine um 0,64 Prozentpunkte und im Jahr 2009 eine um 0,63 Prozentpunkte höhere Rentenanpassung. Dies kann ohne Beitragssatzanhebung finanziert werden, weil aufgrund der verbesserten Wirtschafts- und Arbeitsmarktsituation eine Stabilisierung der Rentenfinanzen eingetreten ist. Da es sich um eine zeitliche Verschiebung und nicht um die Abschaffung eines Elements der Anpassungsformel handelt, werden auch die langfristigen gesetzlichen Beitragssatzobergrenzen von 20 Prozent bis 2020 und 22 Prozent bis 2030 eingehalten. Für 2008 ergibt sich auf der Grundlage der Verschiebung des Altersvorsorgeanteils eine Anpassung um 1,1 Prozent. Die Bestimmung der aktuellen Rentenwerte zum 1. Juli 2008 erfolgt mit dem vorliegenden Gesetz.

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Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes

Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.

NummerDatumInhalt
16/8744 08.04.2008 Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD
16/9100 07.05.2008 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales
16/9108 07.05.2008 Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung

Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):


Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze