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Gesetz zur Regelung von Rechtsfragen hinsichtlich der Rechtsstellung von Angehörigen der Bundeswehr bei Kooperationen zwischen der Bundeswehr und Wirtschaftsunternehmen sowie zur Änderung besoldungs- und wehrsoldrechtlicher Vorschriften

Vom 30.7.2004, verkündet in BGBl I Jahrgang 2004 Nr. 41 vom 5.8.2004.

Hier ist das Gesetz zur Regelung von Rechtsfragen hinsichtlich der Rechtsstellung von Angehörigen der Bundeswehr bei Kooperationen zwischen der Bundeswehr und Wirtschaftsunternehmen sowie zur Änderung besoldungs- und wehrsoldrechtlicher Vorschriften im WWW zu finden:

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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 15/2944)

A. Ziel

Im Rahmen der Erneuerung der Bundeswehr von Grund auf setzt der Bund Beamtinnen und Beamte, Angestellte, Arbeiterinnen und Arbeiter der Bundeswehr sowie in Einzelfällen auch Soldatinnen und Soldaten unter Beibehaltung ihres Dienst- oder Arbeitsverhältnisses zum Bund in privaten Wirtschaftsunternehmen ein. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden neben der fortdauernden Zugehörigkeit zur Dienststelle in den Betrieb des Wirtschaftsunternehmens eingegliedert. Ihr Dienst- oder Arbeitsverhältnis bringt sie in zwei verschiedene Abhängigkeiten. Die gesetzlichen Beteiligungsrechte müssen die Interessen der Betroffenen in beiden Richtungen wahren.

Mit einer Änderung im Bundesbesoldungsgesetz soll erreicht werden, dass

* ohne Prüfung der Zweckidentität ­ Leistungen eines auswärtigen Staates oder einer über- oder zwischenstaatlichen Einrichtung im Rahmen von humanitären und unterstützenden Maßnahmen mit Ausnahme der Leistungen für Unterkunft und Verpflegung auf den Auslandsverwendungszuschlag angerechnet werden können.

Mit der Neugliederung der Bundeswehr wurden neue Behörden eingerichtet, für deren Führungspersonal neue Amtsbezeichnungen in den Besoldungsgruppen B 2 bis B 7 ausgebracht werden müssen.

Aufgrund von Änderungen des Soldatenversorgungsgesetzes sowie Änderungen der Soldatenlaufbahnverordnung und der Erschwerniszulagenverordnung besteht ferner Folgeänderungsbedarf im Wehrsoldgesetz.

B. Lösung

Schaffung eines Gesetzes zur Regelung von Rechtsfragen hinsichtlich der Rechtsstellung von Angehörigen der Bundeswehr bei Kooperationen zwischen der Bundeswehr und Wirtschaftsunternehmen sowie zur Änderung besoldungs- und wehrsoldrechtlicher Vorschriften.

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Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes

Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.

NummerDatumInhalt
15/2944 22.4.2004 Gesetzentwurf der Bundesregierung
15/3124 7.5.2004 Beschlussempfehlung und Bericht des Verteidigungsausschusses

Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):


Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze