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Gesetz zur Regelung des Schutzes vor nichtionisierender Strahlung

Vom 29.7.2009, verkündet in BGBl I Jahrgang 2009 Nr. 49 vom 3.8.2009.

Hier ist das Gesetz zur Regelung des Schutzes vor nichtionisierender Strahlung im WWW zu finden:

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Bundesanzeiger Verlag PDF fortlaufender Text
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 16/12787)

A. Ziel

Das geltende Recht regelt den Schutz vor den schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bisher nur lückenhaft. So fehlen Regelungen zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen. Regelungsbedarf besteht im Bereich der optischen Strahlung, insbesondere zum Schutz von Minderjährigen vor der Bestrahlung mit künstlicher UV-Strahlung. Eine Vielzahl von wissenschaftlichen Untersuchungen belegt, dass UV-Strahlung sowohl die Hautkrebsentstehung als auch den Verlauf einer bestehenden Hautkrebserkrankung entscheidend beeinflusst. Regelungen zum Schutz der Bevölkerung sind in diesem Bereich daher dringend erforderlich. Die Anwendung von nichtionisierender Strahlung am Menschen in der Medizin soll zukünftig oberhalb bestimmter Schwellenwerte nur möglich sein, wenn eine berechtigte Person mit der erforderlichen Fachkunde eine rechtfertigende Indikation (Nutzen-Risiko-Abwägung) gestellt hat. Ansonsten ist nicht gewährleistet, dass nur notwendige und sinnvolle Anwendungen nichtionisierender Strahlung durchgeführt werden. Darüber hinaus ist die Erweiterung bestehender Regelungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) erforderlich, um derzeitige Regelungslücken zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch nichtionisierende Strahlung zu schließen. Im Bereich der elektromagnetischen Felder sollen der europaweit anerkannte Schutzstandard für alle Frequenzbereiche verbindlich vorgegeben werden und die EU-Ratsempfehlung aus dem Jahr 1999 auch für hoheitlich und privat betriebene Funkanlagen umgesetzt werden. Die derzeit geltende Beschränkung auf den gewerblichen Bereich ist nicht zu rechtfertigen, insbesondere da zurzeit ein neues hoheitliches Netz für Sicherheitsbehörden aufgebaut wird.

B. Lösung

Mit dem Gesetz zur Regelung des Schutzes vor nichtionisierender Strahlung werden eine Rechtsgrundlage zum Schutz bei der Anwendung nichtionsierender Strahlung am Menschen geschaffen und Regelungslücken im bestehenden Recht geschlossen. Das Gesetz stellt die notwendigen rechtlichen Handlungsinstrumentarien zur Verfügung, um Anforderungen an den Betrieb von Anlagen zu stellen, die nichtionisierende Strahlung aussenden können. Die Konkretisierung dieser Anforderungen, insbesondere die Festlegung von Grenzwerten, sind auf Verordnungsebene vorgesehen.

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Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes

Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.

NummerDatumInhalt
16/12787 27.04.2009 Gesetzentwurf der Bundesregierung
16/13299 04.06.2009 Unterrichtung durch die Bundesregierung (hier: Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung)
16/13431 17.06.2009 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):


Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze