Hier ist das Gesetz zur Regelung der Bemessungsgrundlage für Zuschlagsteuern im WWW zu finden:
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 14/3762)
AnzeigeA. Ziel
Kirchensteuerausfälle aufgrund der Gewerbesteueranrechnung, die im Steuersenkungsgesetz im Rahmen der Einkommensteuerermittlung vorgesehen ist, sollen ausgeglichen werden können. So sollen die Mindereinnahmen, die den Kirchen durch das Steuersenkungsgesetz entstehen, verringert werden können.
B. Lösung
Der Gesetzentwurf schafft die Möglichkeit, für die Ermittlung der kirchensteuerlichen Bemessungsgrundlage die im Steuersenkungsgesetz vorgesehene pauschalierte Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Einkommensteuerschuld nicht anzuwenden.
Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes
Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.
Nummer | Datum | Inhalt |
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14/3762 | 4.7.2000 | Gesetzentwurf der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN |
14/4546 | 8.11.2000 | Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses |
14/4563 | 9.11.2000 | Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung |
Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):