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Gesetz zur Regelung der Bemessungsgrundlage für Zuschlagsteuern

Vom 21.12.2000, verkündet in BGBl I Jahrgang 2000 Nr. 60 vom 29.12.2000.

Hier ist das Gesetz zur Regelung der Bemessungsgrundlage für Zuschlagsteuern im WWW zu finden:

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Bundesanzeiger Verlag PDF fortlaufender Text
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 14/3762)

A. Ziel

Kirchensteuerausfälle aufgrund der Gewerbesteueranrechnung, die im Steuersenkungsgesetz im Rahmen der Einkommensteuerermittlung vorgesehen ist, sollen ausgeglichen werden können. So sollen die Mindereinnahmen, die den Kirchen durch das Steuersenkungsgesetz entstehen, verringert werden können.

B. Lösung

Der Gesetzentwurf schafft die Möglichkeit, für die Ermittlung der kirchensteuerlichen Bemessungsgrundlage die im Steuersenkungsgesetz vorgesehene pauschalierte Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Einkommensteuerschuld nicht anzuwenden.

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Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes

Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.

NummerDatumInhalt
14/3762 4.7.2000 Gesetzentwurf der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
14/4546 8.11.2000 Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses
14/4563 9.11.2000 Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung

Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):


Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze