Hier ist die Gesetz zur Reform des Reisekostenrechts im WWW zu finden:
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 15/4919)
AnzeigeA. Ziel
Das bisherige Reisekostenrecht ist veraltet und bedarf der Aktualisierung und Rechtsvereinfachung, um die Durchführung und verwaltungsmäßige Abwicklung von Dienstreisen zu erleichtern, zu beschleunigen und hinsichtlich des Bearbeitungsaufwandes zu verringern. Berücksichtigung finden Erfahrungen aus dem Abschlussbericht der in den Haushaltsgesetzen 1999 und 2000 beschlossenen Experimentierklausel und dem Erfordernis eines modernen Travel-Management-Systems (TMS). Zudem sollen Anreize zur Wahl umweltverträglicher Verkehrsmittel und zu umweltgerechtem Verhalten im Verkehr gegeben werden.
B. Lösung
Neufassung eines Bundesreisekostengesetzes in Artikel 1 mit dem Ergebnis eines umfassenden und zeitgemäßen Regelwerks. Die Schwerpunkte sind:
1. Zusammenfassung und Vereinfachung des Antrags- und Abrechnungsverfahrens, 2. besoldungsgruppen- und personenstandsunabhängige Abfindungen,
3. Wegfall jeglicher Kostenvergleichsberechnungen und umständlicher Zuschussberechnungen mit weitgehend pauschalierten Abfindungen und
4. Abgrenzung dienstlicher und persönlicher Belange Dienstreisender. Dadurch wird die Regelungsdichte reduziert (17 statt 27 Paragraphen und Wegfall von 2 Rechtsverordnungen). Die Artikel 2 bis 16 enthalten mit der Neufassung notwendig werdende Folgeänderungen weiterer Stammgesetze und Rechtsverordnungen.
Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes
Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.
Nummer | Datum | Inhalt |
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15/4919 | 21.2.2005 | Gesetzentwurf der Bundesregierung |
15/5127 | 16.3.2005 | Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses |
Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):