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Gesetz zur Reform des Betriebsverfassungsgesetzes

Vom 23.7.2001, verkündet in BGBl I Jahrgang 2001 Nr. 39 vom 27.7.2001.

Hier ist das Gesetz zur Reform des Betriebsverfassungsgesetzes im WWW zu finden:

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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 14/5741)

A. Ziel

Das Betriebsverfassungsgesetz aus dem Jahre 1972 ist seit fast drei Jahrzehnten im Wesentlichen unverändert. Die Reform soll die betriebliche Mitbestimmung im Interesse der Beteiligung und Motivation der Arbeitnehmer stärken sowie Arbeitgebern und Betriebsräten wieder eine zukunftsfähige Grundlage für ihre Zusammenarbeit schaffen. Tiefgreifende Veränderungen der Arbeits- und Wirtschaftswelt begründen den Reformbedarf.

Die Strukturen in den Betrieben und Unternehmen haben sich grundlegend geändert, ohne dass die organisationsrechtlichen Vorschriften des Betriebsverfassungsgesetzes angepasst worden sind. Diese Entwicklung sowie das komplizierte Wahlrecht sind Gründe dafür, dass die Zahl der Betriebsräte zurückgegangen ist. Die partielle Ersetzung der Stammbelegschaften insbesondere durch Leiharbeitnehmer ist ein weiterer Grund für die Erosion der betrieblichen Mitbestimmung. Um die Betriebsverfassung zukunftsfähig zu machen, müssen verlässliche und tragfähige Organisationsgrundlagen für die Bildung von Betriebsräten geschaffen, das Wahlrecht u. a. durch Aufgabe des überholten Gruppenprinzips vereinfacht und Randbelegschaften in die Betriebsverfassung einbezogen werden.

Neue Produktions- und Arbeitsmethoden erfordern moderne Formen der Betriebsratsarbeit. Der Betriebsrat muss Informations- und Kommunikationstechniken im Betrieb nutzen und auf das Fachwissen und die Erfahrung der Arbeitnehmer zurückgreifen können, um ein ebenbürtiger Gesprächs- und Verhandlungspartner des Arbeitgebers zu sein. Aus Effizienzgründen muss der Betriebsrat zur Arbeitsteilung berechtigt sein und Beteiligungsrechte auf Arbeitsgruppen delegieren können.

Infolge des angespannten Arbeitsmarkts ist der Personalabbau in den Unternehmen das zentrale Problem betriebsrätlicher Tätigkeit. Um sich hier stärker einschalten zu können, bedarf es verbesserter Rechte des Betriebsrats bei der Qualifizierung der Arbeitnehmer sowie bei der Förderung und Sicherung der Beschäftigung.

Die Ansprüche der Arbeitnehmer an ihre Interessenvertretung haben sich geändert. Mehr Entscheidungsspielraum am Arbeitsplatz und mehr Mitsprache gegenüber dem Betriebsrat sind gefordert. Der Grundsatz der Chancengleichheit von Frauen und Männern muss im Betrieb besser umgesetzt und die Interessenvertretung der jugendlichen Arbeitnehmer und der zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten gestärkt werden. Rassismus und Fremdenfeindlichkeit dürfen auch in den Betrieben keine Chance haben.

B. Lösung

Um eine moderne und flexible Betriebsverfassung zu schaffen, die in der Lage ist, die bestehende Wirklichkeit in den Unternehmen und Betrieben einzufangen, Spielraum auch für die Zukunft zu geben und die zunehmende Erosion der betrieblichen Mitbestimmung zu stoppen, sieht der Gesetzentwurf folgende wesentliche Neuerungen vor:

* Schaffung einer verlässlichen und tragfähigen Organisationsgrundlage für den Betriebsrat durch eine Kombination aus gesetzlicher und vertraglicher Lösung, die die Bildung von Betriebsräten auch betriebs- und unternehmensübergreifend erlaubt, wie z. B. einen gemeinsamen Betriebsrat mehrerer Unternehmen, Filial- und Sparten-Betriebsräte.

* Erleichterung der Bildung von Betriebsräten durch Entbürokratisierung des Wahlrechts einschließlich Aufhebung des überholten Gruppenprinzips Arbeiter/Angestellte.

* Einbeziehung von Leiharbeitnehmern und in Telearbeit Beschäftigten in die Betriebsverfassung.

* Modernisierung der Arbeitsbedingungen des Betriebsrats, insbesondere durch moderne Techniken, und Delegation von Beteiligungsrechten durch den Betriebsrat an Arbeitsgruppen.

* Stärkung der Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte, insbesondere bei Qualifikation und Beschäftigungssicherung.

* Ausdehnung der Aufgaben des Betriebsrats im Bereich des betrieblichen Umweltschutzes.

* Stärkere Einbeziehung des Einzelnen in die Arbeit des Betriebsrats.

* Mehr Möglichkeiten des Betriebsrats zur Förderung der Chancengleichheit von Frauen und Männern und anteilige Berücksichtigung der Frauen im Betriebsrat.

* Stärkung der Jugend- und Auszubildendenvertretung.

* Maßnahmen zur Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit im Betrieb.

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Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes

Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.

NummerDatumInhalt
14/5741 2.4.2001 Gesetzentwurf der Bundesregierung
14/6352 20.6.2001 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung
14/6383 21.6.2001 Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Heidi Knake-Werner, Dr. Ruth Fuchs, Dr. Klaus Grehn, Uwe Hiksch, Pia Maier und der Fraktion der PDS

Thematisch passende Beiträge:

Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):

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Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze