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Gesetz zur Reform der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit

Vom 20.12.2000, verkündet in BGBl I Jahrgang 2000 Nr. 57 vom 23.12.2000.

Hier ist das Gesetz zur Reform der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit im WWW zu finden:

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Bundesanzeiger Verlag PDF fortlaufender Text
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 14/4230)

A. Ziel

In Fachkreisen und in der Wissenschaft, aber auch im politischen Raum besteht weitgehende Einigkeit über die Notwendigkeit einer Reform der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit. Beispielhaft ist auf die wiederholten Aufforderungen des Bundesrates an Bundesregierung und Bundestag sowie das Drängen des Bundesrechnungshofes nach einer Reform in diesem Bereich hinzuweisen. Ein Kritikpunkt ist insbesondere die Tatsache, dass die Rentenversicherung bei einem beträchtlichen Teil der Versicherten nicht nur das Invaliditätsrisiko, sondern auch das Arbeitsmarktrisiko trägt. Ein weiterer Ansatzpunkt für die Reformnotwendigkeit ist die derzeitige Aufteilung der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit in Renten wegen Berufsunfähigkeit und Erwerbsunfähigkeit. Dabei ist insbesondere die Rente wegen Berufsunfähigkeit zunehmend in die Kritik geraten, die sich zu einer Prestigerente für Versicherte mit besonderer Qualifikation in herausgehobenen Positionen entwickelt hat.

B. Lösung

Es sind folgende Maßnahmen vorgesehen:

1. Sachgerechte Verteilung des Arbeitsmarktrisikos zwischen Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung durch Erstattungsleistungen der Bundesanstalt für Arbeit an die Rentenversicherung

2. Ersetzung der bisherigen Renten wegen Berufs- und Erwerbsunfähigkeit durch eine zweistufige Erwerbsminderungsrente

3. Wegfall der Rente wegen Berufsunfähigkeit für Versicherte, die bei Inkrafttreten der Reform das 40. Lebensjahr noch nicht vollendet haben

4. Anpassung der Höhe der Erwerbsminderungsrenten an die Höhe der vorzeitig in Anspruch genommenen Altersrenten bei Verlängerung der Zurechnungszeit bis zum 60. Lebensjahr

5. Stufenweise Anhebung der Altersgrenze bei der Altersrente für Schwerbehinderte auf das 63. Lebensjahr

6. Übertragung der Reform der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit auf die Alterssicherung der Landwirte

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Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes

Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.

NummerDatumInhalt
14/4230 9.10.2000 Gesetzentwurf der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
14/4630 15.11.2000 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung
14/4634 15.11.2000 Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung
14/4636 15.11.2000 Änderungsantrag der Abgeordneten Horst Seehofer, Karl-Josef Laumann, Brigitte Baumeister, Rainer Eppelmann, Dr. Hans-Peter Friedrich (Hof), Julius Louven, Wolfgang Meckelburg, Claudia Nolte, Franz Romer, Heinz Schemken, Johannes Singhammer, Dorothea Störr-Ritter, Andreas Storm, Matthäus Strebl, Peter Weiß (Emmendingen), Gerald Weiß (Groß-Gerau) und der Fraktion der CDU/CSU
14/4638 15.11.2000 Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Ilja Seifert, Monika Balt, Dr. Ruth Fuchs, Dr. Klaus Grehn, Dr. Heidi Knake-Werner, Pia Maier, Christina Schenk und der Fraktion der PDS
14/4639 15.11.2000 Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Ilja Seifert, Monika Balt, Dr. Ruth Fuchs, Dr. Klaus Grehn, Dr. Heidi Knake-Werner, Pia Maier, Christina Schenk und der Fraktion der PDS

Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):

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Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze