Hier ist das Gesetz zur Reduzierung und Beschleunigung von immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren im WWW zu finden:
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 16/1337)
AnzeigeA. Ziel
Der vorliegende Gesetzentwurf sieht eine deutliche Reduzierung der materiellen und verfahrensrechtlichen Anforderungen im Bereich der immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftigen Anlagen vor. Ziel des Gesetzentwurfs ist es, eine spürbare Entlastung der Industrie und der Landwirtschaft im Bereich immissionsschutzrechtlicher Anforderungen zu erreichen, um Freiräume für ein wirtschaftliches Engagement in Deutschland zu schaffen. In diesem Zusammenhang wird auch das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung angepasst.
Im Sinne einer Reduzierung und Beschleunigung immissionsschutzrechtlicher Genehmigungsverfahren und einer materiellen Entlastung der Anlagenbetreiber sieht der Gesetzentwurf eine Änderung der Regelungen zum Erörterungstermin sowie des Anlagenkatalogs der 4. BImSchV vor. Die Anzahl immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftiger Anlagen wird durch den Gesetzentwurf deutlich reduziert, zudem wird die Durchführung von Erörterungsterminen in Genehmigungsverfahren auf die erforderlichen Fälle beschränkt. In diesem Zusammenhang wird auch das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung angepasst.
B. Lösung
Zur Verwirklichung der Ziele sind die vorgelegten Gesetzesänderungen notwendig.
Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes
Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.
Nummer | Datum | Inhalt |
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16/1337 | 26.04.2006 | Gesetzentwurf des Bundesrates |
16/5737 | 20.06.2007 | Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit |
Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):