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Gesetz zur Organisationsreform in der landwirtschaftlichen Sozialversicherung

Vom 17.7.2001, verkündet in BGBl I Jahrgang 2001 Nr. 36 vom 23.7.2001.

Hier ist das Gesetz zur Organisationsreform in der landwirtschaftlichen Sozialversicherung im WWW zu finden:

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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 14/5928)

A. Ziel

Die heutigen Organisationsstrukturen in der landwirtschaftlichen Sozialversicherung werden dem Wirtschaftlichkeitsgrundsatz und dem Strukturwandel in der Landwirtschaft nicht mehr gerecht. Ziele des Gesetzentwurfs sind eine Verschlankung der Organisationsstrukturen, das Ausschöpfen von Wirtschaftlichkeitsreserven und der sparsame Umgang mit den in diesen Sozialversicherungszweigen eingesetzten Bundesmitteln. Der hohe Anteil von Bundesmitteln erfordert stärkere Einflussmöglichkeiten des Bundes, insbesondere in der Alterssicherung der Landwirte.

B. Lösung

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass

* die Anzahl der zurzeit 17 Verwaltungsgemeinschaften bis zum 1. Januar 2003 auf 9 Verwaltungsgemeinschaften reduziert wird,

* bei dem Gesamtverband der landwirtschaftlichen Alterskassen Querschnittsaufgaben für die Alterssicherung der Landwirte gebündelt werden,

* die drei Bundesverbände Befugnisse zur wirksameren Koordinierung der Verwaltungsarbeit der Versicherungsträger erhalten,

* durch weitere Maßnahmen ein wirtschaftliches Verwaltungshandeln der Versicherungsträger sichergestellt wird.

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Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes

Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.

NummerDatumInhalt
14/5928 26.4.2001 Gesetzentwurf der Bundesregierung
14/6177 30.5.2001 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung
14/6495 28.6.2001 Unterrichtung durch den Bundesrat
14/6545 3.7.2001 Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses

Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):


Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze