Hier ist das Gesetz zur Organisationsreform in der landwirtschaftlichen Sozialversicherung im WWW zu finden:
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 14/5928)
AnzeigeA. Ziel
Die heutigen Organisationsstrukturen in der landwirtschaftlichen Sozialversicherung werden dem Wirtschaftlichkeitsgrundsatz und dem Strukturwandel in der Landwirtschaft nicht mehr gerecht. Ziele des Gesetzentwurfs sind eine Verschlankung der Organisationsstrukturen, das Ausschöpfen von Wirtschaftlichkeitsreserven und der sparsame Umgang mit den in diesen Sozialversicherungszweigen eingesetzten Bundesmitteln. Der hohe Anteil von Bundesmitteln erfordert stärkere Einflussmöglichkeiten des Bundes, insbesondere in der Alterssicherung der Landwirte.
B. Lösung
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass
* die Anzahl der zurzeit 17 Verwaltungsgemeinschaften bis zum 1. Januar 2003 auf 9 Verwaltungsgemeinschaften reduziert wird,
* bei dem Gesamtverband der landwirtschaftlichen Alterskassen Querschnittsaufgaben für die Alterssicherung der Landwirte gebündelt werden,
* die drei Bundesverbände Befugnisse zur wirksameren Koordinierung der Verwaltungsarbeit der Versicherungsträger erhalten,
* durch weitere Maßnahmen ein wirtschaftliches Verwaltungshandeln der Versicherungsträger sichergestellt wird.
Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes
Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.
Nummer | Datum | Inhalt |
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14/5928 | 26.4.2001 | Gesetzentwurf der Bundesregierung |
14/6177 | 30.5.2001 | Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung |
14/6495 | 28.6.2001 | Unterrichtung durch den Bundesrat |
14/6545 | 3.7.2001 | Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses |
Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):