Hier ist das Gesetz zur Öffnung des Messwesens bei Strom und Gas für Wettbewerb im WWW zu finden:
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 16/8306)
AnzeigeA. Ziel
Bei der leitungsgebundenen Versorgung mit Elektrizität und Gas sind bisher nur Einbau, Betrieb und Wartung von Messeinrichtungen (Messstellenbetrieb) für den Wettbewerb geöffnet. Dies soll auf die Messung ausgedehnt werden. Die fehlende Marktöffnung in diesem Bereich hat sich als ein zentrales Hindernis für den Wettbewerb auch beim Messstellenbetrieb erwiesen. Durch die Marktöffnung werden zudem technische Innovationen beim Zähl- und Messwesen sowie Konzepte für intelligente Netze gefördert. Damit wird auch die Einführung innovativer Messeinrichtungen gefördert, die zu energiesparendem Verhalten der Letztverbraucher anreizen kann.
B. Lösung
Das Energiewirtschaftsgesetz wird um solche Vorschriften ergänzt, die für die wirksame Ausgestaltung der Marktöffnung und für die Beobachtung der Marktergebnisse auch im Hinblick auf die angestrebte Einführung zukunftsweisender neuer Zählertechnologien erforderlich sind.
Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes
Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.
Nummer | Datum | Inhalt |
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16/8306 | 28.02.2008 | Gesetzentwurf der Bundesregierung |
16/9470 | 04.06.2008 | Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie |
Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):