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Gesetz zur Öffnung des Messwesens bei Strom und Gas für Wettbewerb

Vom 29.8.2008, verkündet in BGBl I Jahrgang 2008 Nr. 40 vom 8.9.2008.

Hier ist das Gesetz zur Öffnung des Messwesens bei Strom und Gas für Wettbewerb im WWW zu finden:

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Bundesanzeiger Verlag PDF fortlaufender Text
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 16/8306)

A. Ziel

Bei der leitungsgebundenen Versorgung mit Elektrizität und Gas sind bisher nur Einbau, Betrieb und Wartung von Messeinrichtungen (Messstellenbetrieb) für den Wettbewerb geöffnet. Dies soll auf die Messung ausgedehnt werden. Die fehlende Marktöffnung in diesem Bereich hat sich als ein zentrales Hindernis für den Wettbewerb auch beim Messstellenbetrieb erwiesen. Durch die Marktöffnung werden zudem technische Innovationen beim Zähl- und Messwesen sowie Konzepte für intelligente Netze gefördert. Damit wird auch die Einführung innovativer Messeinrichtungen gefördert, die zu energiesparendem Verhalten der Letztverbraucher anreizen kann.

B. Lösung

Das Energiewirtschaftsgesetz wird um solche Vorschriften ergänzt, die für die wirksame Ausgestaltung der Marktöffnung und für die Beobachtung der Marktergebnisse auch im Hinblick auf die angestrebte Einführung zukunftsweisender neuer Zählertechnologien erforderlich sind.

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Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes

Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.

NummerDatumInhalt
16/8306 28.02.2008 Gesetzentwurf der Bundesregierung
16/9470 04.06.2008 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie

Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):


Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze