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Gesetz zur Neuregelung des notariellen Disziplinarrechts

Vom 17.6.2009, verkündet in BGBl I Jahrgang 2009 Nr. 31 vom 19.6.2009.

Hier ist das Gesetz zur Neuregelung des notariellen Disziplinarrechts im WWW zu finden:

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Bundesanzeiger Verlag PDF fortlaufender Text
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 16/12062)

A. Ziel

Die Bundesnotarordnung (BNotO) enthält in § 96 Satz 1 und § 105 Verweisungen auf Disziplinarvorschriften der Länder bzw. auf die frühere Bundesdisziplinarordnung (BDO). Diese Verweisungen gelten noch bis zum 1. Januar 2010. Das notarielle Disziplinarrecht muss daher geändert werden.

B. Lösung

Die Vorschriften über das notarielle Disziplinarverfahren in der Bundesnotarordnung sollen künftig einheitlich auf die Vorschriften des Bundesdisziplinargesetzes (BDG) verweisen. Mit der Einführung des Bundesdisziplinargesetzes, das die Bundesdisziplinarordnung zum 1. Januar 2002 ablöste, wurde das Disziplinarverfahren gegen Bundesbeamtinnen und -beamte in verfahrensrechtlicher und institutioneller Hinsicht umfassend geändert und effektiver gestaltet. Die Bundesnotarordnung soll durch Verweisungen auf das Bundesdisziplinargesetz dieser geänderten Rechtslage angepasst werden. Damit wird der Zustand beseitigt, dass Aufsichtsbehörden und Gerichte in den Ländern aufgrund der statischen Verweisungen in § 96 Satz 1, § 105 sowie in § 109 Satz 1 BNotO für den Bereich der Notarinnen und Notare ein "Sonderrecht" anwenden müssen, das für Beamtinnen und Beamte zwischenzeitlich nicht mehr gilt.

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Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes

Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.

NummerDatumInhalt
16/12062 26.02.2009 Gesetzentwurf der Bundesregierung
16/12460 25.03.2009 Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses

Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):


Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze