Hier ist das Gesetz zur Neuregelung des Wohngeldrechts und zur Änderung des Sozialgesetzbuches im WWW zu finden:
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 16/6543)
AnzeigeA. Ziel
Im Wohngeldrecht wurde durch das Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt vom 24. Dezember 2003 bewirkt, dass Transferleistungsempfänger seit dem 1. Januar 2005 vom Wohngeld ausgeschlossen sind. Deren angemessene Kosten der Unterkunft einschließlich der Heizkosten werden seither im Rahmen der Transferleistung berücksichtigt.
Erfahrungen der Rechtsanwendung zeigen, dass an einigen Schnittstellen des Wohngeldgesetzes mit Transferleistungsgesetzen (insbesondere mit dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch SGB II , d. h. dem Arbeitslosengeld II) noch Vollzugsschwierigkeiten bestehen. Dem hat auch der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD Rechnung getragen und die Überprüfung des Wohngeldrechts mit dem Ziel einer deutlichen Vereinfachung als Vorhaben benannt.
B. Lösung
Der Gesetzentwurf setzt den Koalitionsvertrag für den Bereich des Wohngeldrechts um. Er enthält die konstitutive Neufassung des Wohngeldgesetzes, Folgeänderungen anderer Gesetze, die Änderung der Wohngeldverordnung, daneben zur Rechtsbereinigung die Aufhebung des Heizkostenzuschussgesetzes und unabhängig von den genannten Maßnahmen die Änderung des Gesetzes über Bergmannssiedlungen wegen der Auflösung eines Treuhandverhältnisses sowie Folgeänderungen im Gesetz zur Förderung des Bergarbeiterwohnungsbaues im Kohlenbergbau.
Durch die Änderung des Wohngeldgesetzes sollen eine Minderung des Verwaltungsaufwandes im Vollzug (Entbürokratisierung), Vereinfachungen an den Schnittstellen mit den Transferleistungsgesetzen, eine noch effizientere Verwendung der Wohngeldmittel und insgesamt eine bessere Verständlichkeit der Normen für die Bürger und Bürgerinnen sowie für die Verwaltung erreicht werden. Vorgesehen sind dazu unter anderem Präzisierungen zum Ausschluss der Transferleistungsempfänger vom Wohngeld,
die Fortentwicklung des wohngeldrechtlichen Haushaltsbegriffs, in den alle Mitglieder einer Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft nach dem Mittelpunkt ihrer Lebensbeziehungen einbezogen werden (wodurch die aufwändige und schwierige Vergleichsberechnung und die bisherige Regelung der vorübergehenden Abwesenheit entbehrlich werden), der Wegfall der für die Höhe des Wohngeldes maßgeblichen Differenzierung in vier Baualtersklassen, die erleichterte Rückforderung des Wohngeldes in Todesfällen, die Einführung einer gesamtschuldnerischen Haftung aller Haushaltsmitglieder sowie die Erweiterung der Aufrechnungs- und Verrechnungsmöglichkeit bei überzahltem Wohngeld und die Erweiterung des Datenabgleichs.
Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes
Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.
Nummer | Datum | Inhalt |
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16/6543 | 28.09.2007 | Gesetzentwurf der Bundesregierung |
16/7166 | 14.11.2007 | Erste Beschlussempfehlung und erster Bericht des Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung |
16/8918 | 23.04.2008 | Zweite Beschlussempfehlung und zweiter Bericht des Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung |
16/8923 | 23.04.2008 | Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung |
16/9290 | 27.05.2008 | Unterrichtung durch den Bundesrat |
16/9627 | 18.06.2008 | Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses |
Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):