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Gesetz zur Neuregelung des Wasserrechts

Vom 31.7.2009, verkündet in BGBl I Jahrgang 2009 Nr. 51 vom 6.8.2009.

Hier ist die Gesetz zur Neuregelung des Wasserrechts im WWW zu finden:

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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 16/12786)

A. Ziel

Auf der Grundlage der Befugnis zur Rahmengesetzgebung für den Wasserhaushalt nach dem alten Artikel 75 des Grundgesetzes (GG) ist mit dem Wasserhaushaltsgesetz von 1957 ein bundeseinheitlicher rechtlicher Rahmen auf dem Gebiet der Wasserwirtschaft geschaffen worden. Diesen rechtlichen Rahmen hat der Bundesgesetzgeber kontinuierlich ausgebaut und verfeinert. Die wasserrechtliche Entwicklung in der Bundesrepublik Deutschland ist immer wieder von politischen Diskussionen über die Notwendigkeit einer Erweiterung der Gesetzgebungsbefugnisse des Bundes begleitet worden. Entsprechende Initiativen zur Änderung des Grundgesetzes haben sich politisch aber nicht durchgesetzt. Erst im Zusammenhang mit der Neuordnung der Gesetzgebungskompetenzen durch die Föderalismusreform von 2006 sind auch die Zuständigkeiten für die Gebiete des Umweltrechts einschließlich des Wasserrechts grundlegend umgestaltet worden. Die am 1. September 2006 in Kraft getretene neue Kompetenzordnung lässt nunmehr umfassende Regelungen des Bundes zum Wasserhaushalt zu. Die hiernach mögliche und auch notwendige Neuordnung des Wasserrechts soll wegen des sog. Moratoriums nach Artikel 125b Absatz 1 Satz 3 GG noch in der 16. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages verabschiedet werden.

Der Gesetzentwurf verfolgt folgende zentrale Ziele:

* Ersetzung des geltenden Rahmenrechts des Bundes durch Vollregelungen,

* Systematisierung, Vereinheitlichung des Wasserrechts mit dem Ziel, die Verständlichkeit und Praktikabilität der komplizierten und unübersichtlichen Wasserrechtsordnung zu verbessern,

* Umsetzung verbindlicher EG-rechtlicher Bestimmungen durch bundesweit einheitliche Rechtsvorschriften,

* Überführung bisher im Landesrecht normierter Bereiche der Wasserwirtschaft in Bundesrecht, soweit ein Bedürfnis nach bundeseinheitlicher Regelung besteht.

B. Lösung

Annahme des Gesetzentwurfs mit dem Ziel, das bestehende Wasserrecht des Bundes durch das vorliegende Gesetz neu zu regeln.

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Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes

Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.

NummerDatumInhalt
16/12786 27.04.2009 Gesetzentwurf der Bundesregierung
16/13306 04.06.2009 Unterrichtung durch die Bundesregierung (hier: Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung)
16/13426 17.06.2009 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):

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