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Gesetz zur Neuregelung des Schornsteinfegerwesens

Vom 26.11.2008, verkündet in BGBl I Jahrgang 2008 Nr. 54 vom 28.11.2008.

Hier ist das Gesetz zur Neuregelung des Schornsteinfegerwesens im WWW zu finden:

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Bundesanzeiger Verlag PDF fortlaufender Text
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 16/9237)

A. Ziel

Aufgrund der Vorgaben des Gemeinschaftsrechts müssen Änderungen des Schornsteinfegerrechts erfolgen. Dabei ist dafür Sorge zu tragen, dass nicht gleichzeitig unvertretbare Einbußen an Betriebs- und Brandsicherheit, dem Umweltschutz, dem Ziel der Energieeinsparung oder dem Klimaschutz entstehen.

B. Lösung

Die dem Gemeinschaftsrecht widersprechenden Vorschriften werden aufgehoben oder gemeinschaftsrechtskonform umgestaltet. Um sicherzustellen, dass keine unvertretbaren Einbußen an den genannten Gütern des Allgemeininteresses zu befürchten sind, werden Kehrbezirke beibehalten. Die oder der Bezirksbevollmächtigte übernimmt im Wesentlichen Kontrollaufgaben, die andernfalls durch eine staatliche Behörde wahrgenommen werden müssten. Die Verbraucherinnen und Verbraucher können sich künftig in weiten Teilen ihren Schornsteinfeger selbst aussuchen. Für die Bezirksschornsteinfegermeister nach altem Recht werden angemessene Übergangsregelungen getroffen.

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Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes

Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.

NummerDatumInhalt
16/9237 22.05.2008 Gesetzentwurf der Bundesregierung
16/9794 25.06.2008 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie

Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):


Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze