Hier ist die Gesetz zur Neuregelung des Rechts des Naturschutzes und der Landschaftspflege im WWW zu finden:
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 16/12785)
AnzeigeA. Ziel
Für das Recht des Naturschutzes und der Landschaftspflege bestand bis zur Föderalismusreform im Jahre 2006 für den Bund lediglich eine Rahmengesetzgebungskompetenz. Dies hatte zur Folge, dass nur eine begrenzte Einheitlichkeit des Naturschutzrechts in Deutschland gewährleistet werden konnte. Darüber hinaus war mit dieser Kompetenzlage ein erheblicher legislatorischer Aufwand verbunden. Bei Änderungen des Bundesnaturschutzgesetzes wurden 16 Folgeänderungen in den Landesnaturschutzgesetzen erforderlich. Dies behinderte insbesondere auch eine zügige Umsetzung von europäischem Recht.
Durch die Föderalismusreform ist es dem Bund nunmehr möglich, im Bereich des Naturschutzes und der Landschaftspflege Vollregelungen zu treffen und so- mit das in Bund und Ländern bestehende Naturschutzrecht wirksam zu kodifizieren. Damit wird das Naturschutzrecht insgesamt nicht nur klarer und übersichtlicher gestaltet, es wird auch dessen Anwendbar- und Vollziehbarkeit erleichtert und eine schnellere und effektivere Umsetzung des europäischen Rechts in innerstaatliches Recht ermöglicht.
B. Lösung
Annahme des Gesetzesentwurfs mit dem Ziel, das bestehende Naturschutz- und Landschaftspflegerecht zu kodifizieren.
Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes
Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.
Nummer | Datum | Inhalt |
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16/12785 | 27.04.2009 | Gesetzentwurf der Bundesregierung |
16/13298 | 04.06.2009 | Unterrichtung durch die Bundesregierung (hier: Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung) |
16/13430 | 17.06.2009 | Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit |
Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):