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Gesetz zur Neuregelung der präventiven Telekommunikations- und Postüberwachung durch das Zollkriminalamt und zur Änderung der Investitionszulagengesetze 2005 und 1999

Vom 21.12.2004, verkündet in BGBl I Jahrgang 2004 Nr. 72 vom 27.12.2004.

Hier ist das Gesetz zur Neuregelung der präventiven Telekommunikations- und Postüberwachung durch das Zollkriminalamt und zur Änderung der Investitionszulagengesetze 2005 und 1999 im WWW zu finden:

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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 15/3931)

A. Ziel

Das Bundesverfassungsgericht hat mit seiner Entscheidung vom 3. März 2004 (1 BvF 3/92) festgestellt, dass die bisherige Ausgestaltung der präventiven Telekommunikations- und Postüberwachung durch das Zollkriminalamt in den §§ 39 und 41 des Außenwirtschaftsgesetzes mit Artikel 10 des Grundgesetzes unvereinbar ist. Im Bereich der Straftatenverhütung unterliegen Ermächtigungen zum Eingriff in das Grundrecht aus Artikel 10 GG keinen geringeren rechtsstaatlichen Anforderungen an die Normenbestimmtheit und Normenklarheit als Ermächtigungen zu Maßnahmen der Gefahrenabwehr und der Strafverfolgung. Die Ermächtigung des § 39 Abs. 1 und 2 AWG zur Überwachung des Postverkehrs und der Telekommunikation im Bereich der Straftatenverhütung und die des § 41 Abs. 2 AWG zur Verarbeitung und Weitergabe der erlangten personenbezogenen Daten für weitere Zwecke genügen diesem Maßstab nicht. Das Bundesverfassungsgericht hat den Gesetzgeber aufgefordert, unter Nutzung seines Gestaltungsspielraums den verfassungswidrigen Zustand zu beseitigen. Bis zum Ablauf der in § 51 AWG normierten Befristung zum 31. Dezember 2004 hält das Gericht die gegenwärtige Rechtslage für noch hinnehmbar.

B. Lösung

Die Durchführung der Überwachungsmaßnahmen zur Straftatenverhütung im Außenwirtschaftsverkehr wird neu ausgestaltet, um den vom Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss dargelegten Anforderungen Rechnung zu tragen. Gleichzeitig wird der Standort der Regelungen vom Außenwirtschaftsgesetz in das die besonderen Befugnisse des Zollkriminalamts enthaltene Zollfahndungsdienstgesetz (ZFdG) verlagert.

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Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes

Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.

NummerDatumInhalt
15/3931 18.10.2004 Gesetzentwurf der Bundesregierung
15/4237 17.11.2004 Unterrichtung durch die Bundesregierung (hier: Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung)
15/4416 1.12.2004 Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses
15/4448 2.12.2004 Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Gesine Lötzsch und Petra Pau

Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):


Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze