Hier ist das Gesetz zur Neuregelung der Krankenkassenwahlrechte im WWW zu finden:
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 14/5957)
AnzeigeA. Ziel
Die Krankenkassenwahlrechte der Versicherten sollen neu geregelt werden mit dem Ziel, eine Verstetigung der Kassenwechsel der Versicherten im Jahresverlauf zu erreichen und die Wahlrechte der Versicherungspflichtigen und der freiwilligen Mitglieder anzugleichen.
B. Lösung
Vom 1. Januar 2002 an können Versicherungspflichtige und Versicherungsberechtigte die Mitgliedschaft bei ihrer Krankenkasse mit einer Frist von sechs Wochen zum Monatsende kündigen. Auf Grund dieser kurzfristigen Kündigungsmöglichkeit besteht kein Bedarf mehr für das Sonderkündigungsrecht bei Anhebung des Beitragssatzes. An die Wahlentscheidung sind die Mitglieder 18 Monate gebunden. Außerdem wird die Kündigungsmöglichkeit Versicherungspflichtiger zum 31. Dezember 2001 aufgehoben.
Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes
Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.
Nummer | Datum | Inhalt |
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14/5957 | 8.5.2001 | Gesetzentwurf der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN |
14/6568 | 4.7.2001 | Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Gesundheit |
Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):