Hier ist das Gesetz zur Neuorganisation des gesundheitlichen Verbraucherschutzes und der Lebensmittelsicherheit im WWW zu finden:
|
Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 14/8747)
AnzeigeA. Ziel
Bei der Organisation des gesundheitlichen Verbraucherschutzes in Deutschland bestehen erhebliche Verbesserungspotenziale. So sind Risikobewertung und Risikomanagement künftig zu trennen. Außerdem ist insbesondere die Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union, dem Bund und den Ländern bei der Wahrnehmung von Rechtsetzungs-, Kontroll- und Überwachungsaufgaben nachhaltig zu verbessern.
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll diesen Erfordernissen wie folgt Rechnung getragen werden:
1. Grundprinzip der künftigen Organisationsstruktur ist die Trennung zwischen den Bereichen Risikobewertung auf der einen und Risikomanagement auf der anderen Seite.
2. Dieser Trennung folgend sollen zwei neue Einrichtungen auf Bundesebene errichtet werden:
a) ein Bundesinstitut für Risikobewertung (Bundesinstitut) mit der Aufgabe der Risikobewertung, b) ein Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (Bundesamt) mit der Aufgabe des Risikomanagements.
In diesen beiden Einrichtungen sollen, soweit dies sachgerecht ist und Effizienzgewinne zu erwarten sind, in den Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft fallende Aufgaben der Risikobewertung und Risikokommunikation auf der einen und des Risikomanagements auf der anderen Seite gebündelt werden. Darüber hinaus sollen bestimmte Managementaufgaben aus dem Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft in das Bundesamt abgeschichtet werden. Die Risikobewertung im Bereich der Tierseuchen hingegen soll wegen des Sachzusammenhangs mit der Forschung in diesem Bereich bei der Bundesforschungsanstalt für Viruskrankheiten der Tiere konzentriert und dieser auch die Zuständigkeit für die Zulassung von Testsera, Testantigenen und Testallergenen übertragen werden.
3. Aufgabe des Bundesinstituts ist die wissenschaftliche Beratung sowie die wissenschaftliche Unterstützung für die Rechtsetzung und die Politik der Bundesregierung in mit Ausnahme der Tierseuchen allen Bereichen, die sich unmittelbar oder mittelbar auf die Lebensmittelsicherheit und den gesundheitlichen Verbraucherschutz auswirken. Es soll unabhängige Informationen über
alle Fragen in diesen Bereichen bereithalten und frühzeitig auf Risiken aufmerksam machen. Um die notwendige Unabhängigkeit zu unterstützen, wird das Bundesinstitut als rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts errichtet.
4. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit soll als selbständige Bundesoberbehörde errichtet werden. Es soll u. a. Zulassungsaufgaben für Stoffe und Produkte wahrnehmen, die Risiken gesundheitlicher Art bergen können und unmittelbar oder mittelbar mit der Lebensmittelsicherheit in Zusammenhang stehen, und an der Vorbereitung allgemeiner Verwaltungsvorschriften zur Durchführung von Gesetzen im Bereich des gesundheitlichen Verbraucherschutzes und der Lebensmittelsicherheit ebenso mitwirken wie an der Vorbereitung und Begleitung von Überwachungsprogrammen und -plänen der Länder. Darüber hinaus soll das Bundesamt koordinierend tätig werden bei der Vorbereitung von Kontrollen der Europäischen Gemeinschaft und solche Kontrollen begleiten. Ferner soll es sowohl Kontaktstelle für das Lebensmittel- und Veterinäramt in Dublin als auch für das europäische Schnellwarnsystem im Bereich des gesundheitlichen Verbraucherschutzes und der Lebensmittelsicherheit sein.
B. Lösung
Das vorliegende Gesetz enthält die notwendigen Vorschriften, um die vorgenannte Zielsetzung zu erreichen.
Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes
Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.
Nummer | Datum | Inhalt |
---|---|---|
14/8747 | 8.4.2002 | Gesetzentwurf der Bundesregierung |
14/9008 | 10.5.2002 | Unterrichtung durch die Bundesregierung (hier: Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung) |
14/9064 | 15.5.2002 | Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft |
14/9078 | 15.5.2002 | Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung |
14/9329 | 10.6.2002 | Unterrichtung durch den Bundesrat |
14/9606 | 25.6.2002 | Unterrichtung durch den Bundesrat |
14/9653 | 1.7.2002 | Antrag der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN |
Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):