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Hier ist das Gesetz zur Neuorganisation der Bundesfinanzverwaltung und zur Schaffung eines Refinanzierungsregisters im WWW zu finden:
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 15/5567)
AnzeigeA. Ziel
Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, Staat und Verwaltung dem gewandelten Staatsverständnis und den sich verändernden Aufgaben von Regierung und Verwaltung anzupassen. Zu diesem Zweck hat das Bundeskabinett 1999 das Programm "Moderner Staat Moderne Verwaltung" beschlossen, das auch das Projekt "Strukturentwicklung Bundesfinanzverwaltung II NeuFin" als Teil der Initiative Bürokratieabbau umfasst.
Ein Schwerpunkt im Rahmen des Projektes ist die Neustrukturierung von Bundesoberbehörden, Kassenwesen und IT-Einrichtungen in der Bundesfinanzverwaltung zur Verbesserung von Effizienz und Effektivität durch Bündelung und Zusammenführung von Aufgaben und strategische Neuausrichtung der Aufgabenwahrnehmung.
B. Lösung
G Bündelung der steuerlichen Aufgaben des Bundesamtes für Finanzen (BfF) und von administrativen steuerfachlichen Aufgaben des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) in einem neuen Bundeszentralamt für Steuern (BZSt); G Bündelung und Zusammenführung der Aufgaben des Bundesamtes zur Regelung offener Vermögensfragen (BARoV) mit denen des Dienstleistungszentrums des BfF in einem neuen Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen (BADV); G Zusammenführung von IT-Einheiten der Bundesfinanzverwaltung zu einem zentralen Dienstleister in einem Zentrum für Informationsverarbeitung und Informationstechnik (ZIVIT); die Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten durch das ZIVIT erfolgt im Wege der Auftragsdatenverarbeitung nach § 11 BDSG; G Übertragung von Aufgaben der Bundeshauptkasse auf ein neu einzurichtendes Kompetenzzentrum für das Kassen- und Rechnungswesen des Bundes. Zur Umsetzung ist ein umfassendes Gesetzes- und Maßnahmenpaket notwendig. Dieses Gesetz beinhaltet notwendige Änderungen im Finanzverwaltungsgesetz, Bundesbesoldungsgesetz und weiteren Gesetzen und Rechtsvorschriften sowie der Bundeshaushaltsordnung. Dieses Gesetz regelt nicht die Übertragung von Aufgaben des Bundesministeriums der Finanzen auf das Bundeszentralamt für Steuern.
Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes
Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.
Nummer | Datum | Inhalt |
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15/5567 | 31.5.2005 | Gesetzentwurf der Bundesregierung |
15/5852 | 29.6.2005 | Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses |
Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):