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Gesetz zur Neuordnung des Lebensmittel- und des Futtermittelrechts

Vom 1.9.2005, verkündet in BGBl I Jahrgang 2005 Nr. 55 vom 6.9.2005.

Hier ist das Gesetz zur Neuordnung des Lebensmittel- und des Futtermittelrechts im WWW zu finden:

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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 15/3657)

A. Ziel

Von den im Anhang zum Weißbuch der Europäischen Kommission enthaltenen Maßnahmen ist als eine der wesentlichsten am 28. Januar 2002 die Verordnung (EG) Nr. 178/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung der allgemeinen Grundsätze und Anforderungen des Lebensmittelrechts, zur Errichtung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit und zur Festlegung von Verfahren zur Lebensmittelsicherheit (ABl. EG Nr. L 31 S. 1) erlassen worden.

Den weiten Ansatz des Weißbuches aufgreifend, umfasst diese Verordnung sowohl Lebensmittel als auch Futtermittel für der Lebensmittelgewinnung dienende Tiere und regelt grundlegende Anforderungen an das Lebensmittelrecht in der Europäischen Union.

Auch im Hinblick auf die amtliche Überwachung hat die Kommission mit dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über amtliche Futter- und Lebensmittelkontrollen vom 5. Februar 2002 im Einklang mit dem Weißbuch der Kommission einen weiten, auch den Futtermittelwie den Lebensmittelbereich umfassenden Rechtsrahmen gewählt. Die Vorschriften dieser Verordnung sollen gemeinsam mit einer Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die amtliche Überwachung von zum menschlichen Verzehr bestimmten Erzeugnissen weithin die bisherigen, in den einschlägigen nationalen Gesetzen enthaltenen Überwachungsvorschriften ersetzen.

Mit dem vorliegenden Gesetz sollen die im Hinblick auf die genannten gemeinschaftlichen Rechtsakte erforderlichen Anpassungen des nationalen Rechtes vorgenommen werden.

Zugleich sollen mit dem Gesetz weitere, aus dem Gemeinschaftsrecht folgende Anpassungen des nationalen Rechtes erfolgen. Dies betrifft im Wesentlichen die Anpassung des Lebensmittel-Zusatzstoffbegriffes und die Definition der kosmetischen Mittel.

Mit dem Gesetz wird ferner im Einklang mit der Rechtsentwicklung auf Gemeinschaftsebene ein einheitlicher Ansatz im Bereich des Lebensmittelrechtes gewählt. Bislang ist das deutsche Lebensmittelrecht auf eine Reihe von Gesetzen verteilt. Es handelt sich insbesondere um

* das Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz,

* das Fleischhygienegesetz und das Geflügelfleischhygienegesetz; beide Gesetze werden durch Verordnungen der Gemeinschaft im Bereich der Lebensmittelhygiene weitgehend überlagert,

* das Säuglingsnahrungswerbegesetz,

* das Vorläufige Biergesetz und

* das Gesetz über das Zulassungsverfahren bei natürlichen Mineralwässern. Diese und weitere Gesetze sollen abgelöst und dabei, soweit dies sachgerecht und geboten ist, bislang vorhandene materiell-rechtliche Vorschriften durch Ermächtigungen zum Erlass von Rechtsverordnungen ersetzt werden. Durch die Bündelung von Regelungen, die bislang in einer Vielzahl von Gesetzen enthalten waren, in einem einzigen Gesetz wird das Lebensmittelrecht vereinheitlicht und damit transparenter. Für die Verbraucherinnen und Verbraucher, die Wirtschaftbeteiligten und die Verwaltung wird es einfacher, die geltenden Vorschriften im Lebensmittelbereich zu ermitteln; die Rechtsanwendung wird so erleichtert.

Die Gemeinschaft verfolgt im Interesse der Lebensmittelsicherheit einen einheitlichen Ansatz, der auch den Bereich der Futtermittel, soweit der Lebensmittelgewinnung dienende Tiere betroffen sind, einbezieht und das Futtermittelrecht als Teil der Kette in der Lebensmittelsicherheit versteht. Geschehnisse in der jüngeren Vergangenheit haben gezeigt, dass die Futtermittelsicherheit nachhaltige Auswirkungen auf die Lebensmittelsicherheit haben kann. Mit diesem Gesetz wird deshalb in Einklang mit dem Ansatz auf Gemeinschaftsebene ein einheitliches Gesetzbuch für Lebensmittel und für Futtermittel geschaffen. Das Futtermittelgesetz sowie das Verfütterungsverbotsgesetz entfallen. Soweit Futtermittel für Tiere, die nicht der Lebensmittelgewinnung dienen (z. B. Heimtiere), betroffen sind, wird dieser Bereich gleichfalls mit geregelt, da anderenfalls eine nicht sachgerechte Doppelung der Regelungen erforderlich wäre.

B. Lösung

Das vorliegende Gesetz enthält die notwendigen Vorschriften, um die vorgenannte Zielsetzung zu erreichen.

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Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes

Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.

NummerDatumInhalt
15/3657 24.8.2004 Gesetzentwurf der Bundesregierung
15/4244 22.11.2004 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft
15/4632 11.1.2005 Unterrichtung durch den Bundesrat
15/5733 15.6.2005 Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses

Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):

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Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze